Seiteninhalt
Führerschein
Verlust oder Diebstahl des Führerscheins
Der Verlust oder Diebstahl des Führerscheins ist der Führerscheinstelle unverzüglich mitzuteilen. Die Ausstellung eines Ersatzdokuments ist zwingend erforderlich.
Wir empfehlen Ihnen sich vorab bei den örtlichen Fundbüros zu erkundigen, ob der verlorene Führerschein dort abgegeben wurde.
Die Antragstellung kann nur persönlich erfolgen.
Für die Ausstellung eines Ersatzführerscheins sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Amtliches Ausweisdokument
- Biometrisches Lichtbild (Passbild)
Sofern Ihr verlorener oder gestohlener Führerschein nicht in Münster und vor dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurde, benötigen wir zusätzlich vor Antragstellung eine Karteikartenabschrift von der ausstellenden Behörde.
Der neue EU-Kartenführerschein ist auf 15 Jahre befristet und wird Ihnen direkt von der Bundesdruckerei zugesandt.
Die Gebühr für den Ersatzführerschein beträgt 43,40 EUR inkl. Direktversand nach Hause. Die Gebühr für einen vorläufigen Nachweis der Fahrerberechtigung beträgt 10,00 EUR.
Expressbestellung:
Bei einer Expressbestellung muss der neue Führerschein bei der Führerscheinstelle abgeholt werden. Eine Postzustellung ist bei der Expressbestellung nicht möglich.
Der neue Führerschein ist nach ungefähr 1-2 Arbeitstagen abholbereit.
Die Expressgebühr beträgt 15,60 EUR.