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Führerschein
Umtauschpflicht
Führerscheine, die vor dem 19.1.2013 ausgestellt wurden, müssen in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden.
Der Umtausch alter Führerscheine erfolgt zeitlich gestaffelt nach einem Stufenplan, die Gültigkeit der neuen Führerscheine wird auf 15 Jahre befristet.
Die Antragstellung ist nur persönlich nach vorheriger Online-Terminvereinbarung möglich.
Wer ist wann dran?
Ich habe noch einen alten rosafarbigen oder grauen „Papier“-Führerschein.
Wann muss ich diesen Führerschein umtauschen?
Geburtsjahr des/der Fahrerlaubnisinhaber/-in | Umtauschpflicht bis spätestens |
---|---|
1952 und früher | 19.01.2033 |
1953 bis 1958 | 19.07.2022 |
1959 bis 1964 | 19.01.2023 |
1965 bis 1970 | 19.01.2024 |
1971 oder später | 19.01.2025 |
Ich habe einen EU-Kartenführerschein mit weißer Umrandung („Plastik“-Führerschein).
Wann muss ich diesen Führerschein umtauschen?
Ausstellungsjahr des Führerscheins (Feld 4a.) | Umtauschpflicht bis spätestens |
---|---|
1999 bis 2001 | 19.01.2026 |
2002 bis 2004 | 19.01.2027 |
2005 bis 2007 | 19.01.2028 |
2008 | 19.01.2029 |
2009 | 19.01.2030 |
2010 | 19.01.2031 |
2011 | 19.01.2032 |
2012 | 19.01.2033 |
bis 18.1.2013 | 19.01.2033 |
*Fahrerlaubnisinhaber/-innen, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Ich habe schon einen EU-Kartenführerschein ohne weiße Umrandung.
Wann muss ich diesen Führerschein umstellen?
Es handelt sich bereits um das neueste Modell des EU-Kartenführerscheins. Dieser ist ab Ausstellungsdatum 15 Jahre gültig und muss vor Ablauf der Gültigkeit neu beantragt werden. Das Ablaufdatum entnehmen Sie bitte Feld 4b. des Führerscheins.
Welche Unterlagen muss ich mitbringen?
- Führerschein
- Personalausweis oder Reisepass
- ein biometrisches Lichtbild
Wurde Ihr Führerschein nicht von unserer Behörde ausgestellt, beantragen Sie bitte eine Karteikartenabschrift bei der ausstellenden Behörde. Dies ist immer der zum Zeitpunkt der Erteilung der Fahrerlaubnis gemeldete Hauptwohnsitz. Die Karteikartenabschrift wird in der Regel von der ausstellenden Behörde direkt an unsere Behörde übermittelt.
Was kostet der Umtausch?
Der Umtausch kostet 30,40 Euro inkl. Direktversand zu Ihnen nach Hause. Eine EC-Kartenzahlung ist möglich.
Was passiert mit dem alten Führerschein?
Nach dem Umtausch können Sie Ihren alten Führerschein behalten. Er wird zuvor entwertet.
Weitere Informationen zum Thema Umtauschpflicht erhalten Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr:
bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/pflichtumtausch-von-fuehrerscheinen.html