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Kolonialwissenschaften
Kolonialrecht und personelle Nähe zum Nationalsozialismus
Kolonialismus hatte am staats- und rechtswissenschaftlichen Seminar der Universität Münster seit etwa 1904 Konjunktur. So bot der Nationalökonom Professor Josef Schmöle "Übungen über Kolonialpolitik" an. Der Jurist Professor Hubert Naendrup hielt regelmäßig Vorlesungen zum "Kolonialrecht" ab. Die Vorlesungsinhalte veröffentlichte Naendrup beispielsweise 1907 unter dem Titel "Entwicklung und Ziele des Kolonialrechts" oder 1912 mit "Die Entwicklung des Geldwesens in den deutschen Kolonien". Er fungierte zudem als Herausgeber der vom münsterischen Coppenrath-Verlag verlegten Zeitschrift "Kolonialrechtliche Abhandlungen".
Sein wissenschaftliches Engagement war eng mit seiner politischen Position verbunden. Seit 1912 war Naendrup stellvertretender Vorsitzender der münsterschen Ortsgruppe der Deutschen Kolonialgesellschaft. Nach einer Offizierslaufbahn im Ersten Weltkrieg setzte Naendrup ab 1919 seine kolonialrechtlichen Lehrveranstaltungen fort. Vor allem aber trat er als DNVP-Mitglied und Gründer eines antidemokratischen Freikorps, der "Akademischen Wehr" in Münster in Erscheinung. Schon 1932 trat er der NSDAP bei. Von den Nationalsozialisten 1933 zum Rektor ernannt, setzte er die Entlassung von regimekritischem Personal konsequent um.