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Menschen mit Wohnungsproblemen
Unterbringung Obdachloser
Das Sozialamt hat die Aufgabe, Obdachlosigkeit zu vermeiden oder zu beseitigen. Hierzu stehen präventive Maßnahmen zur Sicherung der Unterkunft im Vordergrund. Bei eingetretener Obdachlosigkeit kommen je nach Einzelfall eine zeitlich befristete Zuweisung in eine städtische Notunterkunft oder ggfls. eine vorübergehende öffentlich-rechtliche Einweisung in eine Wohnung in Betracht.
Betroffene Haushalte sollten so früh wie möglich die Hilfsangebote des Sozialamtes in Anspruch nehmen, damit Obdachlosigkeit gar nicht erst entsteht oder eine eingetretene Obdachlosigkeit schnellstmöglich wieder beseitigt werden kann.