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Straßen
Straßenbau und -erhaltung
Die Stadt Münster hat im Vergleich mit anderen Kommunen ein relativ gutes Straßennetz mit verhältnismäßig geringen Kosten.
Die meisten Aufgaben des Straßenbaulastträgers sind in Münster dem Amt für Mobilität und Tiefbau übertragen worden. Dazu gehören der Bau und die Erhaltung der Verkehrsinfrastruktur – also Straßen, Brücken und Lichtsignalanlagen (Ampeln).
Recycling im Straßenbau: Stadt zieht positives Zwischenfazit
Innovatives Forschungsprojekt auf der Kanalstraße
Positives Zwischenfazit zum Einsatz von recyceltem Asphalt bei der Sanierung der Kanalstraße im vergangenen Herbst. Im Rahmen des Forschungsprojektes RekoTi (Ressourcenplan kommunaler Tiefbau) hatten die Verantwortlichen eine ein Kilometer lange Pilotstrecke auf der Kanalstraße angelegt. Das Besondere: Der Anteil an wiederverwendetem Asphaltmaterial lag dabei bei bis zu 50 Prozent und damit außergewöhnlich hoch. Auf insgesamt sechs Versuchsfeldern kamen unterschiedliche Asphaltmischungen zum Einsatz. Darüber hinaus wurden die Materialtemperaturen in einigen Versuchsbereichen um 20 bis 30 Grad gesenkt, um möglichst viele CO2-Emissionen einzusparen.
Rund vier Monate nach der Umsetzung und nach Untersuchungen vor Ort fällt das Urteil von Benjamin Köttendorf, Projektverantwortlicher im Amt für Mobilität und Tiefbau, positiv aus: „Mit der Durchführung der Maßnahme und den bisherigen Ergebnissen sind wir sehr zufrieden. Wir werden jetzt intensiv beobachten, wie sich die Straße bei einer längeren Liegedauer verhält, sind aber davon überzeugt, auf der Kanalstraße den richtigen Weg eingeschlagen zu haben. Ich bin daher zuversichtlich, dass wir zukünftig häufiger höhere Recyclingquoten bei Straßensanierungen einsetzen und so einen Beitrag zu einer nachhaltigeren Stadt leisten können.“
Auf dem YouTube-Kanal der Stadt Münster ist ab sofort ein Video zu RekoTi zu finden. Dort werden Hintergründe zum Projekt erläutert und die Abläufe beim Asphaltrecycling dargestellt:
YouTube Video: Nachhaltiger Straßenbau durch Asphalt-Recycling
Aufbau einer Straße
Zu einer Straße gehören in der Regel außer dem Fahrstreifen ein Trennstreifen oder Grünstreifen, Parkstreifen und/oder Wartefläche, Rad- und Gehwege.
Die nebenstehende Grafik zeigt in der Vergrößerung die einzelnen Bereiche und ihre Breite am Beispiel der Amelsbürener Straße.
Diese einzelnen Bereiche sind unterschiedlich aufgebaut, je nach Belastung.
Eine Fahrbahn besteht aus einer Stabilisierungsschicht, darauf einer 45 cm dicken Schottertragschicht, darauf einer 10 cm dicken Asphalttragschicht und einer 3 cm dicken Asphaltdeckschicht.
Beim Radweg ist die Schottertragschicht nur 20 cm dick, darauf kommt eine 4 cm dicke Schicht aus Brechsand oder Split, als Decke 10 cm dicker roter Betonstein.
Die Bildergalerie zeigt die verschiedenen Schnitte durch die Straßenbereiche.
Straßenerhaltung
Die Straßenerhaltung ist in fünf verschiedene Aufgabenbereiche gegliedert:
Betriebliche Erhaltung
Die Betriebliche Erhaltung umfasst die Kontrolle der Verkehrssicherheit des Straßennetzes, das Reinigen und Mähen von Banketten, also unbefestigten Seitenstreifen, und Gräben, die Gehölzpflege, Markierungen sowie Reinigung von Straßenabläufen, Leitpfosten und Beschilderungen.
Die Standards für den Straßenbau sind im Laufe der Jahrzehnte durch die Rechtsprechung umrissen worden. Jeder Straßenbaulastträger orientiert sich an diesen Standards, legt aber seine Kontrollrhythmen und -inhalte selbst fest.
Das Stadtgebiet ist in acht Bereiche unterteilt, die von jeweils einem Kontrolleur zu Fuß und mit dem Rad besichtigt werden.
Im Rahmen der Überprüfung der Verkehrssicherheit werden alle vorhandenen Schäden erfasst und dokumentiert. Das geschieht monatlich auf rund 2.900 Kontrollkilometern mit dem mobilen Straßen- und Wegekontrollsystem. Kontrolliert werden in beide Fahrtrichtungen:
- verkehrsbedeutende Straßen (ca. 210 km) zweimal im Monat
- Straßen im Innenstadtbereich mit den Fußgängerzonen (ca. 25 km) viermal im Monat
- Straßen innerhalb der übrigen Bebauung (ca. 760 km) einmal im Monat
- Verkehrsflächen im unbebauten Bereich, Wirtschaftswege (ca. 290 km) alle zwei Monate
Zur baulichen Erhaltung wird durch Externe periodisch der Zustand eines Teils der Fahrbahnen des Hauptverkehrsstraßennetzes messtechnisch erfasst und bewertet.
Alle Schäden werden visuell von eigenem Personal erfasst.
Instandhaltung
Die Instandhaltung umfasst punktuelle, kleinflächige Reparaturmaßnahmen an Asphaltflächen, Pflasterflächen und Plattenbelägen, Deckschichten ohne Bindemittel sowie die Sanierung von Rissen und Nähten. Die vom Verkehrssicherheitskontrolleur dokumentierten Schäden werden an den Bau- und Betriebshof weitergegeben, der Personal zur akuten Reparatur losschickt.
nach obenInstandsetzung
Die Instandsetzung beinhaltet Reparaturen an Pflasterflächen und Plattenbelägen größer als 20 Quadratmeter, Asphaltdeckschichten größer als 100 Quadratmeter einschließlich Bordsteinregulierungen, Rinnenregulierungen und Markierungen sowie den Einbau von Deckschichten ohne Bindemittel. Hier werden externe Firmen beansprucht.
nach obenErneuerung
Die Erneuerung betrifft Asphaltdecken und Tragschichten oder den gesamten Oberbau, Neupflasterungen mit Tragschichteneinbau und hat in der Regel eine Abrechnung nach dem Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) zur Folge.
Informationen zum Straßenbaubeitrag
Weitere Kontrollaufgaben
Kontrolle der Arbeiten von Versorgungsträgern: Fachgerechte Wiederherstellung von Aufgrabungen vermeidet langfristige Folgekosten für die Stadt Münster.
Kontrolle der Sondernutzungen nach dem Straßen- und Wegegesetz NRW: Durch die Verkehrssicherheitskontrolleure festgestellte Auflagenverstöße oder auch ungenehmigte Sondernutzungen sowie die Beendigung der Sondernutzungen werden erfasst und weiterbearbeitet.
Kontrolle der privaten Begrünung: Aufgabe der Verkehrssicherheitskontrolleure ist es zu prüfen, ob durch privates Grün, das in die öffentliche Verkehrsfläche hinein ragt oder diese in anderer Weise beeinflusst, die Verkehrssicherheit gefährdet ist. Hier werden erhebliche personelle und finanzielle Ressourcen gebunden.
Kontrolle der Verkehrszeichen und der Wegweisung: Alle nach der StVO (Straßenverkehrsordnung) angeordneten Verkehrszeichen (Beschilderung, Markierung) und Wegweiser werden während der regelmäßigen Kontrollgänge auf Lesbarkeit und Sicherheit überprüft.
nach obenGrün schneiden für die Sicherheit
Üppiges Gartengrün ist wunderschön – kann aber lästig oder gar gefährlich werden, wenn es in den öffentlichen Verkehrsraum wuchert.
Das Amt für Mobilität und Tiefbau hat Informationen zusammengestellt, wann und wie Anlieger Bäumen und Büschen zu Leibe rücken sollten,
damit Gartengrün nicht gefährlich wird.