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Immissionsschutz
Maßnahme Tempo 30
Der Lärmaktionsplan der 2. Stufe wurde mit der Vorlage V/0687/2017/1.Erg. im Dezember 2017 vom Rat beschlossen. Die Verwaltung wurde damit beauftragt, die verschiedenen Maßnahmen des Kurzfristprogramms umzusetzen.
Neben Optimierungen von Fahrbahnen ("Flüsterasphalt"), Veränderungen im Straßenraum sowie der Förderung von passivem Lärmschutz gehören Geschwindigkeitsreduzierung und Verkehrsverstetigung dazu.
Die Einführung der Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 auf besonderen Straßenabschnitten ist Teil des politisch beschlossenen Kurzfristprogramms. Zu den anderen Maßnahmen wird im Rahmen des Lärmaktionsplans der 3. Stufe im Sommer 2019 berichtet.
Geschwindigkeitsbegrenzungen im Innenstadtbereich
Zum 1. Februar 2019 wird aus Lärmschutzgründen gemäß Ratsbeschluss von Dezember 2017 auf folgenden Abschnitten des Hauptverkehrsstraßennetzes im Innenstadtbereich Münster Tempo 30 angeordnet bzw. eingeführt:
- Aegidiistraße (Maßnahmenbereich 6)
- Münzstraße / Bergstraße / An der Apostelkirche / Voßgasse / Bült / Mauritzstraße (Maßnahmenbereiche 20, 23, 24)
- Moltkestraße (Maßnahmenbereich 12)
- Von-Steuben-Straße / Bahnhofstraße (Maßnahmenbereiche 5, 23, 63)
- Schorlemer Straße / Herwarthstraße (Maßnahmenbereich 28)
- Engelstraße (Maßnahmenbereich 56)
- Hammer Straße (Maßnahmenbereich 4) im Nachtzeitraum (22 - 6 Uhr)
- Wolbecker Straße (Maßnahmenbereich 3)
- Nordstraße / Am Kreuztor (Maßnahmenbereich 26)
Die Geschwindigkeitsänderung erfordert eine Anpassung der relevanten Lichtsignalanlagen in den genannten Abschnitten und eine entsprechende Beschilderung - Tempo-30-Schild mit dem Zusatz "Lärmschutz" - an ausgewählten Standorten.
Bilanz der Maßnahme
Die Evaluation zur Einführung der Geschwindigkeitsreduzierung von Tempo 50 auf Tempo 30 ist abgeschlossen. In der Untersuchungskampagne vom 1. September 2018 bis zum 30. September 2019 wurden durch die Ingenieurbüros Müller-BBM und Spiekermann Consulting Engineers Vorher-Nachher-Untersuchungen durchgeführt und die Messergebnisse vor und nach Einführung der Maßnhame gegenübergestellt. In der Evaluation wurden die Auswirkungen auf das Verkehrsgeschehen wie die Reisezeiten von PKW und Bussen, die Verlagerung von Verkehren sowie die Anfahrtszeiten der Rettungsfahrzeuge untersucht. Die Wirksamkeit der Maßnahme hinsichtlich der beabsichtigten Lärmreduzierung wurde dabei durch kontinuierliche Lärmmessungen mit einem Schallpegelmesser im Bereich der Münzstraße westlich des Buddenturms untersucht. Zeitgleich wurden in dem Straßenzug ebenfalls die Auswirkung der Tempo 30 Maßnahme auf die Luftschadstoffbelastung (NO2) bewertet.
Die Ergebnisse der Evaluation stehen der Politik und Öffentlichkeit nun zur Verfügung. Unter den nachstehenden Links können die Gutachten zu den jeweiligen Untersuchungen der Evaluation eingesehen werden.
Berichte zur Evaluation
- Beschlussvorlage V/0372/2020: Evaluation zur Einführung der Geschwindigkeitsreduzierung Tempo 30 auf ausgewählten Hauptverkehrsstraßen im Innenstadtbereich
- Zusammenfassung Evaluation (PDF, 2.51 MB)
- Auswirkung der Tempo-30-Maßnahme auf die Schallemission (PDF, 11.8 MB)
- Effekt der Tempo-30-Maßnahme auf die Belastung durch Stickoxid (PDF, 3.86 MB)
- Verkehrliche Auswirkungen der Tempo-30-Maßnahme (PDF, 15.4 MB)