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Wohngeld
Informationen zu unseren Dienstleistungen
Sie können mit dem Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung Kontakt aufnehmen:
- Telefonisch: wir beraten Sie gerne telefonisch (02 51/4 92-64 18) zu Ihrem Anliegen und klären mit Ihnen alle Fragen.
- Postalisch / per E-Mail: Fragen und Anliegen können Sie uns auch schriftlich mitteilen. Per Post oder E-Mail an wohngeld@stadt-muenster.de können Sie Anträge stellen - ganz bequem von zu Hause aus. Wenn Sie Ihren Antrag direkt vorbeibringen wollen, steht Ihnen der Briefkasten am Dienstgebäude „Bahnhofstraße 8-10“ zur Verfügung. Der Briefkasten wird täglich geleert.
- Persönliche Vorsprachen sind im Rahmen der Geschäftszeiten möglich, insbesondere wenn Sie ein Anliegen haben, das nicht durch eine telefonische oder schriftliche Beratung gelöst werden kann.
Hierzu empfehlen wir Ihnen eine Terminabsprache, die Sie vereinbaren können:
- telefonisch 02 51/4 92-64 18 (montags bis mittwochs 9 - 12 Uhr, donnerstags 14 - 16 Uhr) oder
- per E-Mail unter wohngeld@stadt-muenster.de
Melden Sie sich dann bitte im Eingangsbereich beim Security-Personal, es weist Ihnen den Weg.
Allgemeine Informationen
Aktuelles:
-
Broschüre des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Schritt für Schritt zum Wohngeld 2023 (PDF, 1.33 MB) -
Allgemeine Informationen zur Wohngeldreform 2023
Mehr Wohngeld für mehr Menschen
Wohngeld
Aufgrund des derzeit hohen Bearbeitungsaufkommens im Bereich Wohngeld bittet das Team darum, von telefonischen Nachfragen abzusehen. Eine persönliche Beratung erfolgt lediglich bei besonders komplexen Sachverhalten und möglichst nach vorheriger Terminvereinbarung unter E-Mail wohngeld@stadt-muenster.de. Bitte beachten Sie, dass dem Antrag Unterlagen möglichst in kopierter Form beizufügen sind.
Erklärvideo:
Sie haben die Möglichkeit, Wohngeld online zu beantragen:
Über den Wohngeldrechner NRW www.wohngeldrechner.nrw.de können Sie Ihren Wohngeldanspruch ermitteln.
Direkt im Anschluss daran können Sie dann das Wohngeld beantragen. Bitte beachten Sie, dass dem Antrag Unterlagen beizufügen sind. Diese können Sie entweder postalisch, per Fax oder per E-Mail an uns senden.
Weitere Informationen:
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für Wohnraum.
Wohngeld gibt es
- als Mietzuschuss für Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers oder für Bewohner eines Heims,
- als Lastenzuschuss für Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung.
Unerheblich für die Gewährung des Zuschusses ist, ob der Wohnraum in einem Altbau oder Neubau liegt und ob er öffentlich gefördert, steuerbegünstigt oder frei finanziert worden ist.
Wohngeld ist kein Almosen des Staates. Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat darauf einen Rechtsanspruch.
Damit Sie besser einschätzen können, ob auch Sie zum berechtigten Personenkreis gehören, haben wir Ihnen die grundlegenden Informationen zusammengestellt:
Wir sagen Ihnen, was Wohngeld ist und wer es bekommt, nennen Ihnen Ansprechpartner und bieten Ihnen ausfüllbare und mit Eingabehilfen versehene Antragsformulare und weitere Formulare zum Ausdrucken an.
Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich anonymisiert mit dem Wohngeldproberechner des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen ausrechnen lassen.
- Informationen zum Wohngeld auf den Internetseiten des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen
- Online-Antrag Wohngeld des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen
- Hinweise zum Datenschutz bei der Beantragung von Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG)