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Ausbildung
Vor der Ausbildung
Sofern Sie Interesse an einer Ausbildung in Deutschland haben, können Sie vorab eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Spracherwerbs beantragen, damit Sie zunächst die deutsche Sprache erlernen können. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf unseren Infoseiten zum Thema Spracherwerb.
Zudem besteht die Möglichkeit, dass Sie eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Ausbildungsplatzsuche erhalten. Hierzu finden Sie im Folgenden weitere Informationen.
Bitte mitbringen...
Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausbildungsplatzsuche beantragen wollen, bringen Sie bitte die folgenden Unterlagen mit (sofern sie uns noch nicht vorliegen):
- Ihren gültigen Reisepass
- ein aktuelles Passfoto
- ein ausgefülltes Antragsformular
- Finanzierungsnachweis (Verpflichtungserklärung nach § 68 AufenthG oder Sperrkonto mit einem Sperrbetrag von aktuell monatlich 1027,40 €)
- Nachweis über Ihre Krankenversicherung
- Abschlusszeugnis von einer deutschen Auslandsschule oder einen Schulabschluss, der zum Hochschulzugang in Deutschland oder in Ihrem Heimatland berechtigt
- Nachweis über gute deutsche Sprachkenntnisse (B2-Niveau)
- Gebühr: bis zu 100,00 €
Bitte beachten: In der Regel erfolgt die Erteilung des Aufenthaltstitels durch die deutsche Auslandsvertretung in Form eines Visums.
Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis
Eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Ausbildungsplatzsuche kann für eine Dauer von bis zu sechs Monaten erteilt werden.
Wechsel des Aufenthaltszwecks
Während der Aufenthaltsdauer zum Zwecke der Ausbildungsplatzsuche ist ein Wechsel des Aufenthaltszwecks nur in den folgenden Fällen möglich:
- Wechsel zum Zwecke der qualifizierten Beschäftigung als Fachkraft mit Berufsausbildung bzw. Fachkraft mit akademischer Ausbildung
- Wechsel zum Zwecke einer betrieblichen oder schulischen Ausbildung
- Wechsel in eine andere Aufenthaltserlaubnis, wenn darauf ein gesetzlicher Anspruch besteht (zum Beispiel bei einer Aufenthaltserlaubnis zur Familienzusammenführung)
Sollte es Ihnen nicht möglich sein während des Aufenthaltes einen Ausbildungsplatz zu finden, müssen Sie Deutschland wieder verlassen und können, nachdem Sie sich für sechs Monate in Ihrem Heimatland aufgehalten haben, erneut einen Aufenthaltstitel zur Ausbildungsplatzsuche beantragen.
Erwerbstätigkeit
Während Ihres Aufenthaltes zur Ausbildungsplatzsuche ist die Ausübung einer unselbstständigen Beschäftigung im Umfang von 20 Wochenstunden erlaubt.
Hinweis: Hospitationen stellen keine Beschäftigung dar und sind daher erlaubt.