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Selbständigkeit
Gewerbe
Unter einer selbstständigen Tätigkeit versteht man den Betrieb eines Gewerbes. Hierzu gehört zum einen die Anmeldung beim Gewerbeamt. Zum anderen wird für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis geprüft, ob
- ein wirtschaftliches Interesse oder ein regionales Bedürfnis besteht,
- die Tätigkeit positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten lässt und
- die Finanzierung der Umsetzung durch Eigenkapital oder durch eine Kreditzusage gesichert ist.
Für die Prüfung dieser Voraussetzungen wird in der Regel die zuständige fachkundige Körperschaft (z.B. Industrie- und Handelskammer) durch die Ausländerbehörde beteiligt.
Weitere Informationen zum Aufenthalt für die selbstständige Tätigkeit erhalten Sie auf dieser Seite.
Bitte mitbringen…
Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der selbstständigen Tätigkeit beantragen oder verlängern wollen, bringen Sie bitte die folgenden Unterlagen mit (sofern sie uns noch nicht vorliegen):
- Ihren gültigen Reisepass
- ein aktuelles Passfoto
- ein ausgefülltes Antragsformular
- Businessplan
- Bei Verlängerungen: Netto-Gewinnbescheinigung vom Steuerberater
- Mietvertrag
- Nachweis über Ihre Krankenversicherung
- Gebühr: bis zu 100,00 €
Im Einzelfall, insbesondere aufgrund der Beteiligung der fachkundigen Körperschaft, können weitere Unterlagen erforderlich sein. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, werden wir Sie darauf hinweisen.
Bitte beachten: Für die Erteilung und Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist ein Termin erforderlich. Daher senden Sie uns bitte eine Terminanfrage.
Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis
Die Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis ist individuell abhängig von dem Entwicklungsstand Ihres Unternehmens und der Einschätzung Ihres Unternehmenserfolges. Sollte eine positive Prognose für Ihr Unternehmen bestehen, beträgt die Dauer der Aufenthaltserlaubnis in der Regel zwei Jahre.
Erwerbstätigkeit
Mit der Aufenthaltserlaubnis wird Ihnen die selbstständige Erwerbstätigkeit in Ihrem Unternehmen erlaubt. Eine darüberhinausgehende Erwerbstätigkeit ist nicht erlaubt.
Verfestigung
Wenn Sie Ihre geplante Tätigkeit erfolgreich umgesetzt haben und Ihren Lebensunterhalt sicherstellen können, können Sie nach drei Jahren eine Niederlassungserlaubnis (unbefristete Aufenthaltserlaubnis) beantragen. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf unseren Infoseiten zum Thema Niederlassungserlaubnis für Selbständige.