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Selbständigkeit
Wenn Sie neben einem anderen Aufenthaltszweck eine selbstständige Tätigkeit ausüben wollen, ist auch dies unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Hierbei wird insbesondere betrachtet, ob die selbstständige Tätigkeit Ihren Hauptaufenthaltszweck (z.B. das Studium) nicht gefährdet.
Antrag
Um neben Ihrem Aufenthaltszweck die selbstständige Tätigkeit erlaubt zu bekommen, können Sie formlos einen Antrag bei der Ausländerbehörde stellen.
In dem Antrag sollten Sie begründen, welche Tätigkeit Sie ausüben möchten und in welchem zeitlichen Umfang die Tätigkeit ausgeübt werden soll.
Wenn Sie einer freiberuflichen Tätigkeit nachgehen möchten, sollten Sie zudem Auftragsangebote einreichen.
Wenn Sie sich mit einem Unternehmen selbstständig machen möchten, sollten Sie einen Businessplan vorbereiten und einreichen.
Studierende benötigen zudem noch eine schriftliche Bestätigung der Hochschule, dass die Ausübung der selbstständigen Tätigkeit den Studienerfolg nicht negativ beeinflusst.
Darüber hinaus können im Einzelfall noch weitere Unterlagen erforderlich sein. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, werden wir Sie hierüber nach der Beantragung informieren.
Verfahren
Nachdem Sie die nebenberufliche Selbstständigkeit beantragt haben, prüfen wir, ob die Tätigkeit neben Ihrem Hauptaufenthaltszweck erlaubt werden kann.
Sollte die Erlaubnis möglich sein, werden Sie schriftlich hierüber informiert und dürfen im Rechts- und Ausländeramt vorsprechen, damit Ihr Zusatzblatt geändert werden kann. Für Ihre Vorsprache benötigen Sie Ihren Reisepass, Ihre Aufenthaltserlaubnis und Ihr Zusatzblatt.