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Selbstständigkeit
Freiberufliche Tätigkeit
Unter einer freiberuflichen Tätigkeit versteht man Tätigkeiten, die auf einer besonderen beruflichen Qualifikation oder schöpferischen Begabung basieren. Hierzu zählen wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende und erzieherische Tätigkeiten. Als Freiberufler arbeiten Sie in der Regel nach Auftragslage und werden von Auftraggebern beauftragt, Dienstleistungen zu erbringen.
Bitte mitbringen…
Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit beantragen oder verlängern wollen, bringen Sie bitte die folgenden Unterlagen mit (sofern sie uns noch nicht vorliegen):
- Ihren gültigen Reisepass
- ein aktuelles Passfoto
- ein ausgefülltes Antragsformular
- Aktuelle Aufträge
- Bei Verlängerungen: Netto-Gewinnbescheinigung vom Steuerberater
- Mietvertrag
- Nachweis über Ihre Krankenversicherung
- Gebühr: bis zu 100,00 €
Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, werden wir Sie darauf hinweisen.
Bitte beachten: Für die Erteilung und Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist ein Termin erforderlich. Daher senden Sie uns bitte eine Terminanfrage.
Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis
Die Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis ist individuell abhängig von der Entwicklung Ihrer freiberuflichen Tätigkeit. Sofern eine positive Prognose für Ihre Tätigkeit besteht, wird die Aufenthaltserlaubnis in der Regel für ein bis zwei Jahre verlängert.
Erwerbstätigkeit
Mit der Aufenthaltserlaubnis wird Ihnen die freiberufliche Tätigkeit in Ihrem Beruf erlaubt. Eine weitere Erwerbstätigkeit ist mit der Aufenthaltserlaubnis nicht erlaubt.
Verfestigung
Wenn Sie sich als Freiberufler in Deutschland aufhalten, können Sie nach fünf Jahren eine Niederlassungserlaubnis (unbefristete Aufenthaltserlaubnis) beantragen. Weitere Informationen zum Thema Niederlassungserlaubnis.