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Studium/Promotion
Promotion
Wenn Sie bereits einen Masterabschluss besitzen und sich dazu entschieden haben, ein Promotionsstudium zur Erlangung eines Doktortitels durchzuführen, finden Sie auf dieser Seite alle wichtigen Informationen zu diesem Aufenthaltszweck.
Bitte mitbringen...
Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen oder verlängern wollen, bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit (sofern sie uns noch nicht vorliegen):
- Ihren gültigen Reisepass
- ein aktuelles Passfoto
- ein ausgefülltes Antragsformular
- Nachweise über die Sicherstellung des Lebensunterhaltes: Arbeitsvertrag als wissenschaftlicher Mitarbeiter, aktuelle Gehaltsabrechnungen (letzte drei Monate); Aufnahmevereinbarung; Stipendium
- Nachweis über Ihre Krankenversicherung
- Zulassungsbescheid bzw. aktuelle Studienbescheinigung
- bei Verlängerungen: Leistungsnachweise (Schreiben der Universität bzgl. dem Stand Ihrer Promotion)
- Gebühr: bis zu 100,00 €
Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, werden wir Sie darauf hinweisen.
Bitte beachten: Für die Erteilung und Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist ein Termin erforderlich. Daher senden Sie uns bitte hier eine Terminanfrage.
Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis
Eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Promotion wird in der Regel für mindestens 1 Jahr und für maximal 2 Jahre erteilt / verlängert. Sollte Ihre Promotion weniger als 2 Jahre dauern, wird Ihnen die Aufenthaltserlaubnis nur für die Dauer der Promotion erteilt.
Ihre Aufenthaltserlaubnis kann verlängert werden, solange Sie die Promotion noch in einem angemessenen Zeitraum abschließen können. Ein angemessener Zeitraum für den Abschluss der Promotion liegt in der Regel vor, wenn die durchschnittliche Promotionsdauer Ihres Faches um nicht mehr als drei Semester überschritten wird. Zudem sollte eine Gesamtaufenthaltsdauer von 10 Jahren zum Zwecke des Studiums, der Studienvorbereitung und der Promotion insgesamt nicht überschritten werden.
Um eine Prognose stellen zu können, wann Sie Ihre Promotion voraussichtlich abschließen werden, benötigen wir eine Einschätzung Ihrer Hochschule über den aktuellen Stand Ihres Promotionsstudiums. Bitte bringen Sie diese bei der Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Promotion mit.
Wechsel des Aufenthaltszwecks
Wenn Sie Ihre Promotion erfolgreich abgeschlossen haben, können Sie grundsätzlich auch eine Aufenthaltserlaubnis zu einem anderen Zweck beantragen. In Betracht kommt etwa eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Erwerbstätigkeit. Ebenso kann eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Arbeitsplatzsuche erteilt werden (siehe: Nach dem Studium).
Während eines Studiums ist ein Wechsel des Aufenthaltszwecks grundsätzlich ebenfalls möglich, jedoch nicht zu einer vorübergehenden Beschäftigung.
Erwerbstätigkeit
Während Ihrer Promotion dürfen Sie 140 Tage im Jahr unselbstständig arbeiten. Außerdem ist eine studentische Nebentätigkeit grundsätzlich ohne zeitliche Einschränkungen erlaubt. Zu studentischen Tätigkeiten zählt auch Ihre Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter im Rahmen Ihrer Promotion. Eine gesonderte Arbeitserlaubnis benötigen Sie hierfür nicht.
Falls Sie eine selbständige oder freiberufliche Erwerbstätigkeit aufnehmen wollen, müssen Sie bei uns eine gesonderte Arbeitserlaubnis beantragen. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass jede Erwerbstätigkeit, die neben Ihrer Promotion ausgeübt wird, Ihre Promotion nicht gefährden darf.
Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen haben. Wir helfen Ihnen, wenn möglich, gerne oder sagen Ihnen, wo Sie Hilfe finden können.