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Studium/Promotion
Während des Studiums
Wenn Sie an einer der vielen Hochschulen und vergleichbaren Ausbildungseinrichtungen in Münster studieren, benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Studiums.
Der Aufenthaltszweck Studium umfasst:
- ein Grundstudium
- ein Aufbau-, Zusatz- oder Ergänzungsstudium (Postgraduiertenstudium)
- ein Teilzeitstudium
- ein Propädeutikum
Bitte mitbringen...
Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen oder verlängern wollen, bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit (sofern sie uns noch nicht vorliegen):
- Ihren gültigen Reisepass
- ein aktuelles Passfoto
- ein ausgefülltes Antragsformular
- Nachweise über die Sicherstellung des Lebensunterhaltes: Sperrkonto mit Guthaben i.H.v. 934,00 € pro Monat / 11.208,00 € pro Jahr; Elternbürgschaft; Verpflichtungserklärung
- Nachweis über Ihre Krankenversicherung
- Zulassungsbescheid bzw. aktuelle Studienbescheinigung
- bei Verlängerungen: Leistungsnachweise (Übersicht über Prüfungsleistungen; Zeugnisse)
- Gebühr: bis zu 100,00 €
Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, werden wir Sie darauf hinweisen.
Bitte beachten: Für die Erteilung und Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist ein Termin erforderlich. Daher senden Sie uns bitte eine Terminanfrage.
Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis
Eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Studiums wird in der Regel für mindestens 1 Jahr und für maximal 2 Jahre erteilt / verlängert. Sollte Ihr Studium weniger als 2 Jahre dauern, wird Ihnen die Aufenthaltserlaubnis nur für die Dauer des Studiums erteilt.
Ihre Aufenthaltserlaubnis kann verlängert werden, solange Sie das Studium noch in einem angemessenen Zeitraum abschließen können. Ein angemessener Zeitraum für den Abschluss des Studiums liegt in der Regel vor, wenn die durchschnittliche Studiendauer eines Studiengangs um nicht mehr als drei Semester überschritten wird. Zudem sollte eine Gesamtaufenthaltsdauer von 10 Jahren zum Zwecke des Studiums und der Studienvorbereitung nicht überschritten werden.
Um eine Prognose stellen zu können, wann Sie Ihr Studium voraussichtlich abschließen werden, benötigen wir einen Nachweis über Ihre bisherigen Studienleistungen und ggf. eine Einschätzung Ihrer Hochschule. Bitte nehmen Sie zu Ihrem Verlängerungstermin zumindest eine Übersicht Ihrer erbrachten Studienleistungen mit.
Studienfachwechsel
Ein Wechsel des Studiengangs oder Studienfachs innerhalb derselben Fachrichtung ist während der ersten 18 Monate nach Beginn des Studiums in der Regel zulässig. Danach ist der Wechsel nur zulässig, wenn Sie das neue Studium innerhalb einer angemessenen Studiendauer abschließen können. Zudem dürfen Sie eine Gesamtaufenthaltsdauer von 10 Jahren nicht überschreiten. Da Ihr Studiengang immer auf dem Aufenthaltstitel vermerkt ist, kontaktierten Sie uns bitte vor Ihrem Studienfachwechsel.
Wechsel des Aufenthaltszwecks
Wenn Sie Ihr Studium erfolgreich abgeschlossen haben, können Sie grundsätzlich eine Aufenthaltserlaubnis zu einem anderen Zweck beantragen. In Betracht kommt etwa eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Erwerbstätigkeit. Ebenso kann eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Arbeitsplatzsuche erteilt werden (siehe: Nach dem Studium). Im Übrigen ist die Aufnahme eines Aufbau-, Zusatz- oder Ergänzungsstudiums oder eines Promotionsstudiums möglich.
Während eines Studiums ist ein Wechsel des Aufenthaltszwecks grundsätzlich ebenfalls möglich, jedoch nicht zu einer vorübergehenden Beschäftigung nach der Beschäftigungsverordnung.
Erwerbstätigkeit
Studierende dürfen 140 Tage im Jahr unselbstständig arbeiten. Außerdem ist eine studentische Nebentätigkeit grundsätzlich ohne zeitliche Einschränkungen erlaubt (das sind Tätigkeiten an einer Hochschule oder einer hochschulnahen Einrichtung sowie vorgeschriebene Praktika). Eine gesonderte Arbeitserlaubnis benötigen Sie hierfür nicht.
Falls Sie eine selbständige oder freiberufliche Erwerbstätigkeit aufnehmen wollen, müssen Sie bei uns eine gesonderte Arbeitserlaubnis beantragen. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass jede Erwerbstätigkeit, die neben dem Studium ausgeübt wird, Ihr Studium nicht gefährden darf.
Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen haben. Wir helfen Ihnen, wenn möglich, gerne oder sagen Ihnen, wo Sie Hilfe finden können.
Weitere Informationen
- Informationsbroschüre für internationale Studierende (PDF, 114 KB)
- Homepage des International Office der Universität Münster
- Homepage des International Office der FH Münster
- Homepage des internationalen Zentrums "Die Brücke"
- Homepage "Studieren in Deutschland"
- Rechtsgrundlage für die Aufenthaltserlaubnis