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Personalausweis
Vorläufige Personalausweise
Wenn die Zeit für die Ausstellung eines endgültigen Personalausweises nicht abgewartet werden kann, besteht die Möglichkeit der Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises. Die Gültigkeit beträgt höchstens drei Monate.
Für die Beantragung ist die persönliche Vorsprache in einem Bürgerbüro erforderlich.
Vorzulegende Unterlagen
- alte Identitätsdokumente wie beispielsweise Ausweis, Pass oder Führerschein in Verbindung mit einer Geburtsurkunde
- ein aktuelles Lichtbild
- Bitte beachten Sie unbedingt die Information zu den Lichtbildern auf den Internetseiten des Bundesministeriums des Innern
- Es wird empfohlen, sich vor der Einreise mit einem vorläufigen Personalausweis bei den jeweiligen ausländischen Botschaften oder Konsulaten oder im Internet auf den Seiten des Auswärtigen Amtes zu informieren.
Gebühren
Die Gebühr beträgt 10 Euro
Tipp: Sie können bei uns mit Ihrer Girocard (EC-Karte) mit PIN zahlen.