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Anmeldung
Neu in Münster? Herzlich willkommen!
Für die Anmeldung benötigen wir:
- Ihren Personalausweis und/oder Reisepass
- den Vordruck "Wohnungsgeberbestätigung"
- den Vordruck "Meldeschein - Anmeldung bei der Meldebehörde"
Kommen Sie persönlich in eines der Bürgerbüros müssen Sie den Vordruck Meldeschein nicht vorher ausdrucken und ausfüllen. Wir erheben die Daten in Ihrem Beisein direkt.
- Meldeschein Anmeldung inklusive Hinweise
-
Bestätigung der wohnungsgebenden Person
Bei der Anmeldung in der Meldebehörde muss eine von der der wohnungsgebenden Person ausgestellte Bescheinigung vorgelegt werden, mit der der Einzug in die anzumeldende Wohnung bestätigt wird. Die Vorlage eines Mietvertrages reicht leider nicht aus. -
Beiblatt zur Anmeldung
(PDF, 452 KB)
erforderlich bei mehreren Wohnungen, gegebenenfalls bei nicht angemeldeten Familienangehörigen und Widerspruch gegen oder Einwilligung zur Datenübermittlung -
Bei mehreren Wohnungen:
Selbsterklärung zur Bestimmung der Hauptwohnung
Nach den Vorgaben des Bundesmeldegesetzes muss bei mehreren Wohnungen eine davon Ihre Hauptwohnung sein. Der Fragebogen soll Ihnen dabei helfen, diese zu bestimmen. - Datenschutz - Hinweise nach DSGVO
- Vollmacht, wenn Sie nicht persönlich kommen
- Ihr Auto zieht mit um? Dann informieren Sie sich auf den Seiten der Kfz-Zulassungsstelle
- Und wo wollen Sie parken? In der Innenstadt sind Bewohnerparkzonen eingerichtet.
- Bewohnerparkausweise erhalten Sie ebenfalls bei uns.
- Bitte beachten Sie: Aus Gründen des Datenschutzes können wir Meldebescheinigungen nur persönlich aushändigen oder per Post an die gemeldete Anschrift zusenden.
- Wird eine Meldebescheinigung durch eine dritte Person beantragt, geben Sie dieser bitte eine qualifizierte Vollmacht sowie Ihren Personalausweis mit. Dies gilt auch für Familienangehörige, Ehepartner und volljährige Kinder.
- Siehe auch Widerspruchs- und Einwilligungsrechte.
- Informationen zur Zweitwohnungssteuer auf der Internetseite des Amtes für Finanzen und Beteiligungen