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Datenschutz
Datenschutz
Wir gehen mit Ihren persönlichen Daten sensibel um und beachten die Bestimmungen des Datenschutzes genau. Eine Weitergabe Ihrer Daten erfolgt nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
Bei einem persönlichen Besuch führen wir das Gespräch mit Ihnen an einem datenschutzgerecht ausgestatteten Schalter mit Schallschutzwand außerhalb des Wartebereiches. Die Bildschirme mit Ihren Daten sind für andere Wartende uneinsehbar, es gibt ausreichende Abstandsflächen. In besonders sensiblen Angelegenheiten (beispielsweise bei Auskunftssperren) führen wir die Gespräche im Einzelbüro. Sprechen Sie bitte Ihre Sachbearbeiterin/Ihren Sachbearbeiter darauf an, falls Sie Ihr Anliegen in einem Einzelbüro besprechen möchten.
Auf Anfrage erteilen wir Meldeauskünfte, die sich überwiegend auf aktuelle Anschriften beziehen. Ausgenommen sind natürlich Daten derjenigen Personen, für die eine Auskunftssperre wegen einer Gefahr für Leib und Leben besteht. Lassen Sie sich gegebenenfalls beraten.
Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen geben wir Ihre Daten an andere Behörden und Institutionen weiter.
Informieren Sie sich über Ihre Widerspruchs- und Einwilligungsrechte.
Der Datenschutz ist auch der Grund, warum wir bei persönlicher Vorsprache Ihren Personalausweis oder Reisepass sehen möchten. Wir müssen uns davon überzeugen, dass wir nur mit Ihnen selbst über Ihre personenbezogenen Daten sprechen.
Wenn es um Daten dritter Personen geht, kann dies im Einzelfall für Sie zunächst unverständlich sein. Der Datenschutz gilt aber auch für Verwandte. Dies hat zur Folge, dass wir einer Mutter ohne entsprechende Vollmacht unter Umständen für Ihr volljähriges Kind keine Meldebescheinigung ausstellen können.
Datenschutzgesetze
- Landesdatenschutzgesetz (recht.nrw.de, Innenministerium NRW)
- Datenschutz-Grundverordnung (Angebot Bundesministerium der Justiz)
- Und hier geht's zur Homepage des Datenschutzbeauftragten NRW