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Selbstauskunft
Auf Antrag erhalten Sie Auskunft über die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten.
Die Auskunft kann umfassen:
- die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten,
- die Empfänger und Empfängerinnen von regelmäßigen Datenübermittlungen, sowie
- die Zwecke und die Rechtsgrundlagen
- der Speicherung sowie
- der regelmäßiger Datenübermittlungen.
Soweit die Datenübermittlungen durch ein automatisiertes Abrufverfahren oder eine automatisierte einfache Melderegisterauskunft erfolgen, können Sie auf Antrag Auskunft über
- die Arten der übermittelten Daten
- als auch ihre Empfänger und Empfängerinnen erhalten.
Online Antrag Selbstauskunft
Den Antrag können Sie online stellen. Bitte nutzen Sie hierfür die eID Funktion Ihres Personalausweises.
Verfahren
Die Auskünfte können wir Ihnen derzeit leider noch nicht auf elektronischen Wege zur Verfügung stellen. Sie erhalten also eine schriftliche Auskunft an Ihre gemeldete Anschrift. Dies dauert in der Regel ein paar Tage.
Im Antragsverfahren können Sie festlegen, aus welchen Bereichen Sie Auskünfte wünschen. Bitte wählen Sie nur diejenigen Bereiche, die Sie tatsächlich interessieren. Dies beschleunigt die endgültige Beantwortung Ihrer Anfrage.
Auf Wunsch senden wir Ihnen Informationsmaterial gerne vorab per E-Mail zu, wenn Sie dies im Antragsformular angeben.
Tipp: Geben Sie bitte für eventuelle Rückfragen Ihre E-Mail-Adresse im Antrag an.
Schriftlicher Antrag
Die Auskunft erhalten Sie auch auf formlosen schriftlichen, unterschriebenen Antrag.
Hinweis
Datenübermittlungen über ein automatisierten Abrufverfahren oder die Daten der automatisierten einfachen Melderegisterauskunft werden nach mindestens 12 Monaten, spätestens zum Ende des Kalenderjahres, das auf die Speicherung folgt, gelöscht.