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Übersicht zum Einbürgerungsverfahren
Hier finden Sie eine Übersicht, wie das Verfahren verläuft:
1. Phase: Ihre Vorbereitung für den Einbürgerungsantrag
Schritt 1: Sie bereiten sich mit Hilfe unserer Internetseite vor.
Eine Infoveranstaltung oder ein individueller Beratungstermin können Sie zusätzlich nutzen, wenn Ihnen die alleinige Aneignung der notwendigen Informationen nicht ausreicht.
Schritt 2: Sie füllen die Antragsunterlagen sorgfältig aus und stellen die Nachweise in Kopie zusammen.
Sie lesen die Loyalitätserklärung durch und setzen sich bereits hier mit den Inhalten auseinander.
Schritt 3: Sie geben Ihren Antrag mit den Kopien in einen Briefumschlag und geben ihn entweder bei der Post ab oder werfen ihn in den Stadthausbriefkasten.
Der Vorteil hierbei ist, dass Ihr Antrag in die Poststelle eingeht und dort mit dem verbindlichen Eingangspoststempel versehen wird. Somit beginnt Ihr Antragsverfahren bereits zu diesem Zeitpunkt.
2. Phase: Die Vorprüfung
Ihr Antrag kommt, nachdem er einen Eingangspoststempel erhalten hat, in unsere Fachstelle.
Ab dann beginnen unsere ersten Schritte:
Ihr Antrag wird in unserem System angelegt und auf mögliche offensichtliche Ausschlüsse hin geprüft.
Es wird ein Einladungsschreiben zu einem persönlichen Termin und einer personalisierten Checkliste an Sie verschickt.
Zu diesem persönlichen Termin werden die Originale vorgelegt, ein Gespräch zur Loyalitätserklärung geführt und die Gebühr gezahlt.
3. Phase: Die abschließende Prüfung
Nach der Wartezeit kommt Ihr Antrag in die abschließende Prüfung. Das erkennen Sie daran, dass Sie von Ihrer zuständigen Sachbearbeiterin angeschrieben werden.
In der Regel werden dann noch Unterlagen wie z. B. aktuelle Gehaltsnachweise, aktueller Rentenversicherungsverlauf oder noch nicht eingereichte Nachweise angefordert. Sie erhalten dafür einen Zeitraum von etwa vier Wochen, um die Unterlagen möglichst vollständig einzureichen.
Parallel dazu hat Ihre zuständige Sachbearbeiterin schon Stellungnahmen von anderen Behörden wie Ausländeramt, Sicherheitsbehörden, Sozialamt, Jobcenter angefordert.
Sobald alle Unterlagen vorliegen, trifft die zuständige Sachbearbeiterin unter Anwendung der gesetzlichen Vorgaben die Entscheidung.
Danach ergeht entweder ein Ablehnungsbescheid oder eine Einladung zur Urkundenübergabe.
4. Phase: Urkundenübergabe
Der Termin zur Urkundenübergabe beinhaltet folgenden Ablauf:
Formeller Teil
Der Aufenthaltstitel/Reisepass für Flüchtlinge wird hierzu abgegeben.
Eine evtl. ausstehende Restzahlung der Gebühr begleichen Sie am Kassenautomat.
Sie werden über die Mehrstaatigkeit belehrt.
In einem Gespräch geben Sie mit Ihren eigenen Worten den Inhalt der Loyalitätserklärung wieder.
Feierlicher Teil
Sie geben mündlich das feierliche Bekenntnis wieder und bestätigen dies mit Ihrer Unterschrift.
Die Urkunde wird Ihnen überreicht.
In dem Moment, wenn Sie die Urkunde beim Annehmen berühren, sind Sie deutscher Staatsbürger.
Wichtig!
Jeder Antrag wird auf die für Sie besten Einbürgerungsmöglichkeiten hin geprüft.