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Gesundheitsförderung und -berichterstattung
Maßnahmen zur Gesundheitsförderung
Fördermöglichkeiten
Verfügungsfonds für Mikroprojekte zur Gesundheitsförderung
Die Stadt Münster rückt das Thema Gesundheit in den Stadtteilen weiter in den Fokus und sucht nach vielfältigen und innovativen Projekten der stadtteil- und zielgruppenbezogenen Gesundheitsförderung. Im Fokus stehen Themen wie Ernährung, Bewegung, Stressreduktion und Entspannung sowie Medienkompetenz und der Umgang mit Genuss- und Suchtmitteln. Für die Umsetzung stellt die Techniker Krankenkasse (TK) der Stadt im Kontext des durch die TK geförderten Projektes „Gesundheit in der nachhaltigen Stadt / Gesunde Lebenswelten in Münster“ in diesem Jahr zusätzlich einen Verfügungsfonds in Höhe von 30.000 Euro zur Verfügung.
Es dürfen nur neue Projekte gefördert werden oder bereits bestehende Projekte, die weiterentwickelt wurden. Insgesamt können nur Projekte gefördert werden, die Teil des langfristig und kontinuierlich angelegten Gesamtkonzeptes „Gesundheit in der nachhaltigen Stadt“ sind oder werden wollen.
Das Gesundheitsamt der Stadt Münster steht für Rückfragen zur Verfügung und nimmt ab sofort bis zum 24. März Anträge entgegen.
Kontakt: Merle Heitkötter
- Förderrichtlinien (nicht barrierefrei) (PDF, 272 KB)
- Antragsformular
Inklusive Gesundheitsversorgung
Um ein Höchstmaß an Selbständigkeit für Menschen mit Behinderung zu ermöglichen, ist ein inklusives Gesundheitssystem notwendig, das auf die besonderen Bedürfnisse der Menschen mit Behinderungen eingeht und gesundheitsförderliche, präventive sowie rehabilitative Maßnahmen ermöglicht.
Das Gesundheitsamt stellt für die Förderung von Projekten zur inklusiven Gesundheitsversorgung jährlich 10.000 Euro zur Verfügung.
Mit diesem Geld unterstützt das Gesundheitsamt Projekte, die dabei helfen, dem Ziel der inklusiven Gesundheitsversorgung näher zu kommen. Anträge zu den Themen Aus-, Weiter- und Fortbildungen, Patienteninformationen, Präventionsprogramme, Barrierefreiheit, Strukturen der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung für Menschen mit Behinderungen in allen Quartieren können gefördert werden. Antragsfrist ist der 31. März eines jeden Jahres. Ein Beirat entscheidet auf der Grundlage von Förderrichtlinien über die Anträge.
Kontakt: Merle Heitkötter
- Förderrichtlinien (PDF, 86.2 KB)
- Antragsformular
- Upload-Assistent Wenn Sie das Antragsformular nicht mit einem elektronischen Personalausweis legitimieren, drucken Sie den erstellten Antrag bitte aus, unterschreiben ihn und laden ihn über diesen Link mit dem Konzept oder sonstigen Anlagen hoch.
Stiftung Siverdes
Die größte Sozialstiftung Münsters setzt seit 1768 den Letzten Willen des fürstbischöflichen Hofkammerrats Dr. jur. Friedrich Christian Siverdes um: die Verteilung ihrer Erträge „unter die Not leidenden Armen, nämlich unter die armen Kranken nach Wohlbefinden.“ Sie unterstützt das örtliche Wohlfahrtswesen, die „Hilfe zur Selbsthilfe“ und das bürgerschaftliche Engagement. So fördert sie zum Beispiel Selbsthilfegruppen und unterhält seit 1999 die FreiwilligenAgentur Münster. Sie ist Eigentümerin von bezahlbaren Wohnimmobilien für verschiedene soziale Zielgruppen.
Aus den verfügbaren Erträgen der rechtlich selbstständigen Stiftung Siverdes werden als freiwillige Leistung der Trägerstiftung seit 1988 jährlich im Wirtschaftsplan Mittel zur Förderung bürgerschaftlicher Aktivitäten sozialer Selbst- und Mithilfe vorgehalten.
Derzeit stehen Mittel bis zu einer Höhe von 100.000 Euro zur Verfügung.
Die Mittel werden auf Grundlage dieser Förderungsrichtlinien unter Beachtung des Stiftungszwecks der Stiftung Siverdes und der geltenden Gemeinnützigkeitsvorschriften vergeben.
Grundlage der Förderung ist der Stiftungszweck der Stiftung Siverdes, dementsprechend die geförderten Aktivitäten darauf ausgerichtet sein müssen, Personen selbstlos zu unterstützen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes oder aufgrund ihrer wirtschaftlichen oder sozialen Situation auf die Hilfe Anderer angewiesen sind.
Finanziell gefördert werden Aktivitäten von Gruppen, Initiativen und Vereinen, die gemeinnützig tätig sind und Hilfsangebote für den oben genannten Personenkreis machen oder Hilfe zur Selbsthilfe anbieten.
Anträge sind mit den entsprechenden Vorlagen und unter Beachtung der Richtlinien direkt an die Stiftung zu richten:
Kontakt: Merle Heitkötter