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Hygiene und Umweltmedizin
Wasserhygiene
Badewasserhygiene
In Deutschland gilt zunächst der Grundsatz des Infektionsschutzgesetzes, nach dem Schwimm- oder Badebeckenwasser in öffentlichen Einrichtungen so beschaffen sein muss, dass eine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger, nicht zu befürchten ist.
Mit der 2012 neu gefassten Norm DIN 19643 "Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser" wurde ein umfassendes technisches Regelwerk geschaffen. Ziel der Norm ist es, eine gute gleichbleibende Qualität des Beckenwassers bezüglich Hygiene, Sicherheit und Ästhetik sicherzustellen, damit die Gesundheit der Badegäste nicht durch Krankheitserreger oder Desinfektionsnebenprodukte beeinträchtigt wird.
Wir überwachen die Qualität von Schwimmbadwasser sowie die Sauberkeit von Schwimmbädern, Lehrschwimmbecken, Kleinbadeteichen, Therapie- und Saunatauchbecken und beraten die Betreiber dieser Anlagen.
In den städtischen Bädern werden monatlich Wasserproben entnommen und auf Legionellen, Colibakterien, Pseudomonaden und andere Krankheitserreger untersucht. Prinzipiell lässt sich feststellen, dass die kommunal betriebenen Bäder durchweg eine gute Badewasserqualität anbieten. Zusätzlich überprüfen wir die hygienischen Gegebenheiten in Umkleide- und Duschkabinen, im Toiletten- sowie im Badebereich. Außerdem werden die Sicherheitsstandards in den Bädern geprüft.
Entscheidend für eine einwandfreie Badewasserqualität ist außerdem der Chlorgehalt des Wassers. Durch gründliches Duschen oder Waschen vor dem Baden können auch Sie dazu beitragen, dass dem Wasser nicht unnötig viel Chlor beigegeben werden muss. Besonders wichtig ist dies in den Freibädern, da beispielsweise Sonnencreme das Badewasser stark verschmutzt und die Chlorung beeinträchtigt.
Downloads und Links
- Rund um das Badewasser Broschüre des Umweltbundesamtes
- Regelwerke und Normen Seite des Umweltbundesamtes