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Hygiene und Umweltmedizin
Wasserhygiene
Rückkühlwerke
Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider können unter bestimmten Bedingungen legionellenhaltige Wassertröpfchen (Aerosole) verbreiten, die beim Einatmen bei Menschen zu schweren Lungenentzündungen sogar mit Todesfolge führen können. Weltweit treten immer wieder Legionellenausbrüche aufgrund von schlecht gewarteten Rückkühlwerken auf.
Mit der Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider (42. Bundes-Immissionsschutzverordnung, BImSchV) vom 12. Juli 2017 wurden daher Regelungen zum hygienegerechten Betrieb dieser Anlagen getroffen.
Die Überwachung der Einhaltung der 42. BImSchV erfolgt durch das Umweltamt als zuständige Umweltschutzbehörde.
Die Überschreitung des Maßnahmewertes hat der Betreiber unverzüglich über die bundeseinheitliche Web-Anwendung KaVKA-42.BV zu melden. Es erfolgt eine automatische Weiterleitung an das Umweltamt (zuständige Behörde), welches wiederum das Gesundheitsamt (untere Gesundheitsbehörde) informiert.
Ist eine unmittelbare Bedrohung der menschlichen Gesundheit gegeben, werden entsprechende Maßnahmen zur Abwehr der Gesundheitsgefahr vom Betreiber getroffen. Dies erfolgt in Abstimmung mit dem Umweltamt und dem Gesundheitsamt.
Die Information und Aufklärung der eventuell betroffenen Öffentlichkeit über Maßnahmen zur Abwendung oder Begrenzung von gesundheitlichen Gefahren infolge dieser Bedrohung (z. B. Türen und Fenster geschlossen halten) erfolgt durch das Gesundheitsamt.
Downloads und Links
- VDI Richtlinie 2047 Blatt 2: Sicherstellung des hygienegerechten Betriebs von Verdunstungskühlanlagen
- Informationen zur Web-Anwendung KaVKA-42. BV beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV): Kataster der Verdunstungskühlanlagen gemäß 42. BImSchV
- 42. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes: Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider – 42. BImSchV