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Hygiene und Umweltmedizin
Wasserhygiene
Trinkwasserhygiene
Der Mensch besteht je nach Alter zu 50 bis 70 Prozent aus Wasser. Er scheidet es immer wieder aktiv aus und braucht daher regelmäßig Nachschub. Sauberes Wasser braucht man ebenso zum Zubereiten von Speisen und Getränken, zur Körperpflege, zum Abwaschen oder zum Wäsche waschen – im Mittel 120 Liter pro Person und Tag.
Wenn Krankheitserreger ins Trinkwassernetz gelangen würden, könnten viele Menschen in kurzer Zeit infiziert werden. Dieses Risiko muss so gering wie möglich gehalten werden. Dieses Minimierungsgebot gilt auch für andere Fremdstoffe, auch für solche, durch die bislang keine Gesundheitsrisiken bekannt sind.
Barrieren gegen Verunreinigung sind wichtig – beim Gewinnen, beim Aufbereiten und beim Verteilen des Trinkwassers: Ist die Ressource gut geschützt, ist weniger technische Aufbereitung notwendig. Werden Verteilungssysteme nach den technischen Regeln gebaut, gewartet und betrieben, so entstehen darin keine Verunreinigungen durch Abgabe von Substanzen aus den Werkstoffen oder durch das Wachstum von Bakterien (auch z. B. Legionellen). Entscheidend für die Trinkwasserqualität ist daher das Management der Systeme. Dafür tragen die Betreiber die Verantwortung – also Wasserversorger und Eigentümer oder im Einzelfall Verwalter von Gebäuden.
Mehr zum Thema Trinkwasser erfahren Sie auf der Homepage des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (siehe downloads und links).
Die Qualität des Trinkwassers in Münster und der Zustand der technischen Anlagen zur Wasserförderung, -aufbereitung und -verteilung werden vom Gesundheits- und Veterinäramt laufend auf der Grundlage der Trinkwasserverordnung kontrolliert. So können Störfälle schon früh erkannt und entsprechende Maßnahmen eingeleitet bzw. angeordnet werden, bevor es zu Beeinträchtigungen der Trinkwasserqualität beim Verbraucher kommt.
Für weitere Auskünfte zur Trinkwasserqualität im öffentlichen Netz steht Ihnen auch der Trinkwasserversorger in Münster, die Stadtwerke Münster, jederzeit gerne zur Verfügung.
Wasser für den menschlichen Gebrauch darf keine Gesundheitsschäden verursachen. Die Einhaltung der Vorschriften der Trinkwasserverordnung schützt uns. Ein Hauptproblem unreinen Wassers in Hausinstallationen sind Legionellen, Bakterien, die die sogenannte Legionärskrankheit auslösen können. Informationen dazu finden Sie in unserem Merkblatt zu Legionellen unter Downloads und Links.
Die Qualität des Wassers kann auch durch die Rohrleitungsmaterialien der Hausinstallation beeinflusst werden. Welche Risiken welche Materialien bergen und wie man ihnen im Haus begegnen kann, erfahren Sie aus der Broschüre Gesundes Trinkwasser.
Überprüfung Trinkwasserinstallation gem. §§ 18-20 Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in Zahnarztpraxen
Zur Überprüfung des Trinkwassers sind aktuell alle Zahnarztpraxenbetreibenden aufgefordert, Angaben zu ihrer Hausinstallation zu machen.
Bitte nutzen Sie dazu das nachfolgende Online-Formular:
Downloads und Links zum Thema Trinkwasserhygiene
- Selbstauskunft zur Hausinstallation gem. §§ 18-20 TrinkwV in einer Zahnarztpraxis
- Untersuchungspflicht für Großanlagen zur Trinkwassererwärmung in Bezug auf Legionellen (PDF, 323 KB)
- Legionellenbefall in Warmwassersystemen öffentlicher oder vermieteter Gebäude (PDF, 349 KB)
- Informationen zum Thema Legionellen des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e. V.
- Betrieb von Wasserversorgungsanlagen auf Volksfesten etc. (f-Anlagen) (PDF, 421 KB)
- Gesundes Trinkwasser (PDF, 251 KB) Infobroschüre zu Trinkwasser aus Hausinstallationen
- Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
- Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.
- Trinkwasserverordnung Bundesamt für Justiz unter www.gesetze-im-internet.de
Hausbrunnen
Gemäß §§ 14 ff der novellierten Trinkwasserverordnung 2018 gelten neue Untersuchungsumfänge und -häufigkeiten für sogenannte Hausbrunnen. Der Untersuchungsumfang für diese Wasserversorgungsanlagen richtet sich nach der Größe (Fördermenge und Anzahl versorgter Personen) der Anlage.
Die Trinkwasserverordnung unterscheidet gemäß § 3 Nr. 2 a-, b- und c-Anlagen:
a-Anlagen
Wasserwerke aus denen, pro Tag durchschnittlich mindestens 10 m³ Trinkwasser entnommen oder an mindestens 50 Personen abgegeben werden
- z. B. Hausbrunnen für große Einrichtungen (Altenheime, Kitas oder Gewerbebetriebe u.a)
b-Anlagen
Kleine Wasserwerke, aus denen pro Tag durchschnittlich weniger als 10 m³ Trinkwasser entnommen oder im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit genutzt und an weniger als 50 Personen abgegeben werden
- z. B. Hausbrunnen mit Vermietung
c-Anlagen
Kleinanlagen zur Eigenversorgung, aus denen pro Tag durchschnittlich weniger als 10 m³ Trinkwasser zur eigenen Nutzung entnommen werden
- kleine Hausbrunnen ohne gewerbliche Vermietung/Nutzung
Der Untersuchungsumfang für a-Anlagen ist gesetzlich festgelegt und kann vom Gesundheitsamt nicht mehr reduziert werden. Lediglich der Parameterumfang für die Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe und Biozidprodukt-Wirkstoffe wird vom Gesundheitsamt eingeschränkt, auf die Stoffe, die im betreffenden Wassereinzugsgebiet wahrscheinlich sind. Der aktuelle Untersuchungsumfang ist den unten aufgeführten Downloads Parameter a-Anlagen zu entnehmen.
Gemäß der am 25.9.2021 in Kraft getretenen 5. Verordnung zur Änderung der TrinkwV konnte das Gesundheitsamt den Untersuchungsumfang für kleine b-Anlagen in Münster reduzieren. Ausgenommen sind Parameter, die bei bisherigen Untersuchungen die Grenzwerte der TrinkwV überschritten haben.
Das Gesundheitsamt hat den Untersuchungsumfang für c-Anlagen beschränkt auf die aus gesundheitlicher Sicht wichtigsten Parameter sowie auf die Stoffe, die in Münster in der Vergangenheit auffällig waren. Der neue Untersuchungsumfang unterscheidet sich nur unwesentlich von den bisher geforderten Parametern.
Die bisherige routinemäßige Untersuchung (kleine Untersuchung) wird jetzt in Parameter der Gruppe A zusammengefasst und die umfassende Untersuchung (große Untersuchung) in Parameter der Gruppe B.
Die nächste Untersuchung auf die Parameter A muss für a-Anlagen 4-mal jährlich und für b- und c-Anlagen 1-mal pro Jahr durchgeführt werden.
Die nächste Untersuchung auf die Parameter B hat für a-Anlagen nach einem Jahr und für b- und c-Anlagen nach drei Jahren nach ihrer letzten großen Untersuchung zu erfolgen.
Im Rahmen der Überwachungsmaßnahmen durch das Gesundheitsamt gemäß §§ 18, 19 Trinkwasserverordnung werden Besichtigungen von a- Anlagen einmal jährlich und von b-Anlagen alle drei Jahre oder anlassbezogen durchgeführt. Die Besichtigung von c-Anlagen wird alle fünf Jahre erfolgen, sofern es keine Beanstandungen bei der Anlage gab.
Ein Informationsschreiben über die geänderten Untersuchungspflichten für a-Anlagen, b-Anlagen, c-Anlagen wird jedem Brunnenbetreiber (Unternehmer oder sonstiger Inhaber) in Münster zugeschickt.
Wenn Sie Ihrem Labor einen Dauerauftrag und eine Vollmacht zur Weiterleitung der Ergebnisse an das Gesundheitsamt erteilen, wird keine Untersuchung vergessen.
Der Untersuchungsumfang für die Erstinbetriebnahme einer Wasserversorgungsanlage wird vom Gesundheitsamt nach Rücksprache gesondert festgelegt. Die Erklärung zu Ihrer Wasserversorgungsanlage können Sie unter Downloads und Links herunterladen und dem Gesundheitsamt per Fax, eingescannt per E-Mail oder per Post zusenden.
Zur Erfüllung der Berichterstattungspflichten gemäß Trinkwasserverordnung werden keinerlei personenbezogene Daten an das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) übermittelt.
Grundsätzlich kann das Gesundheitsamt weitere Untersuchungen festlegen/anordnen, wenn z. B. ein Verdacht auf Vorkommen einzelner Stoffe mit Gefahrenpotential vorliegt.
Das LANUV aktualisiert regelmäßig eine Liste der zugelassenen Labore in Münster und NRW, die Sie für Ihre Trinkwasseruntersuchungen beauftragen können.
Umfassende Informationen zum Betrieb und zur Nutzung von Wasserversorgungsanlagen bekommen Sie in der vom Umweltbundesamt erstellten Broschüre "Gesundes Trinkwasser aus eigenen Brunnen und Quellen".
Downloads und Links zum Thema Hausbrunnen
- Erklärung zur Wasserversorgungsanlage zur Trinkwassergewinnung (PDF, 23.3 KB)
- Meldeformular Wasserversorgungsanlagen gem. §13 Trinkwasserverordnung (PDF, 22.8 KB)
- Parameter a-Anlagen (PDF, 35.1 KB)
- Parameter b-Anlagen (PDF, 36.3 KB)
- Parameter c-Anlagen (PDF, 139 KB)
- Stadtwerke Münster
- Gesundes Trinkwasser aus eigenen Brunnen und Quellen - Broschüre des Umweltbundesamtes
- Liste der zugelassenen Labore/Trinkwasseruntersuchungsstellen Informationen des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (externes PDF, nicht barrierefrei)