Unser institutionelles Rechte- und Schutzkonzept
Eine der zentralen Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe ist es, junge Menschen vor Gefährdungen zu schützen. Neben den bereits bestehenden Bestimmungen zur Sicherstellung dieses Schutzauftrages wird mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz ein weiterer wichtiger Baustein des Kinderschutzes verankert.
Der Gesetzgeber kommt mit der Novellierung des Kinder- und Jugendhilferechts (Strafgesetzbuch VIII) den zahlreichen Forderungen nach einer verbindlichen Festschreibung von Schutzkonzepten in Einrichtungen nach. Paragraph 45 Absatz 2 Nr. 4 SGB VIII sieht vor, dass Konzepte zur Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen und zu deren Schutz vor Gewalt in Einrichtungen verpflichtend eingeführt werden.
Ein Schutzkonzept sorgt dafür, dass erkannte Risiko- und vorhandene Schutzfaktoren in handhabbare, funktionierende Maßnahmenpakete zum Schutz vor (sexualisierter) Gewalt fließen.
Die im Folgenden erläuterten Bausteine bauen auf erkannten Mangelfaktoren und Ursachen (sexualisierter) Gewalt auf und machen Schutzmaßnahmen in den Einrichtungen und Diensten eines Trägers messbar:
- Ein Gewaltschutzkonzept für Kinder- und Jugendliche standardisiert Vorgehensweisen und konkretisiert den Umgang mit sexualisierter Gewalt und ihre Vermeidung. Es sorgt für Sprachfähigkeit, verortet Verantwortung und personelle Zuständigkeiten für das Thema im Unternehmen und erstellt Handlungsfähigkeit aller.
- Es wird selbstverständlicher Teil des Systems und des qualitativen Handelns des Trägers, unabhängig von einzelnen, wohlgesonnenen Personen oder besonders sensiblen Strukturteilen. Es gehört einfach dazu, unabhängig davon, wer sich gerade im System befindet.
Nutzen für die Einrichtung und den Träger:
- Kinder und Jugendliche erhalten Schutz vor sexualisierter Gewalt
- Mitarbeitende erhalten Sicherheit im Umgang mit sexualisierter Gewalt
- Informationen werden berreitgestellt und Verhaltensweisen und Beschwerdewege werden standardisiert
- Handlungssicherheit aller Beteiligten wird verbessert
- Prävention von sexualisierter Gewalt – Vermeidung von zivilrechtlichen / strafrechtlichen Folgen
- Prävention als wichtiges Qualitätsmerkmal – Stärkung des eigenen Images