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Kennzeichen
Ausfuhrkennzeichen
Ausfuhrkennzeichen (Exportkennzeichen) werden auf Antrag für Fahrzeuge zugeteilt, wenn diese dauerhaft ins Ausland verbracht und dort zugelassen werden sollen.
Ein Ausfuhrkennzeichen ist zeitlich befristet gültig. Die Gültigkeit beträgt maximal 30 Tage.
Eine erneute Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens nach Ablauf der Gültigkeit ist nur in begründeten Einzelfällen möglich.
Das Fahrzeug ist vor Zuteilung des Ausfuhrkennzeichens bei der Zulassungsbehörde vorzuführen. Sollten im Rahmen der Vorführung Mängel am Fahrzeug festgestellt werden, sind diese vorab zu beseitigen.
Ausfuhrkennzeichen können nur bei der Zulassungsbehörde des Hauptwohnsitzes des Halters beantragt werden.
Sofern der zukünftige Halter keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat, muss eine empfangsbevollmächtigte natürliche Person mit Wohnsitz in Münster benannt werden. Auf die Anschrift dieser Person wird das Ausfuhrkennzeichen zugelassen.
Für den Antrag auf Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Nachweis über die letzte Hauptuntersuchung
- amtliches Ausweisdokument im Original
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- amtliches Ausweisdokument eines abweichenden Kontoinhabers
- Versicherungsbestätigung für Ausfuhrkennzeichen (gelber Versicherungsnachweis)*
- ausgefüllter Vordruck Empfangsbevollmächtigung, sofern kein Wohnsitz in Deutschland besteht
- amtliches Ausweisdokument des Empfangsbevollmächtigten
*Die Versicherungsbescheinigung muss vollständig und korrekt ausgefüllt sein. Eintragungen vom Versicherungsnehmer oder von der Zulassungsstelle sind nicht zulässig. Bei nicht ausgefüllter Versicherungsbestätigung ist eine Zuteilung leider nicht möglich.
Bei der Zulassung auf juristische Personen, Vereinigungen oder Freiberuflern werden zusätzlich folgende Unterlagen benötigt:
- aktueller Auszug aus dem jeweiligen Register (Handelsregister, Gewerberegister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister, etc.)
- amtliches Ausweisdokument des im Registerauszug benannten Vertreter der juristischen Person / Vereinigung
- bei Freiberuflern: Nachweis der aktuellen Firmenanschrift in Form von Brief- oder Kopfbogen oder die Vorlage einer Bescheinigung über die Firmenanschrift eines Steuerberaters
Bitte beachen Sie, dass der im Registerauszug genannte Vertreter die erforderlichen Antragsunterlagen zu unterschreiben hat.
Bei ausländischen Firmen ist ein entsprechender Nachweis über die Firma vorzulegen. Die Zulassungsbehörde kann eine Übersetzung und/oder zusätzliche nachweise verlangen.
Bevollmächtigung
Für die Zulassung durch eine bevollmächtigte Person ist der unten angefügte Vollmachtsvordruck vollständig auszufüllen und zu unterschreiben. Der Vollmachtgeber hat das Original seines amtlichen Ausweisdokumentes beizufügen. Zusätzlich ist das SEPA-Lastschriftmandat vorab vollständig auszufüllen und zu unterschreiben.
Das Ausfuhrkennzeichen kostet 47,40 EURO.
- Vordruck zur Erteilung einer Vollmacht (PDF, 33.6 KB)
- SEPA-Lastschriftmandat (PDF, 22.9 KB)
- Zulassung auf eine empfangsbevollmächtigte Person (PDF, 177 KB)