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E-Kennzeichen
Kennzeichen
E-Kennzeichen können reinen Elektrofahrzeugen und bestimmten Hybridfahrzeugen auf Antrag zugeteilt werden. Auf dem Kennzeichen wird an letzter Stelle ein "E" gedruckt.
In manchen Zulassungsbezirken sind für Fahrzeuge mit E-Kennzeichen bestimmte Vorteile vorgesehen, z. B. das kostenfreie Parken in der Innenstadt oder das Nutzen von Busspuren. Die Vorteile gelten nur in ausgewiesenen Bereichen.
Im Stadtgebiet Münster gibt es solche Vorteile bislang nicht.
Die Feuerwehr und Polizei bevorzugen aus rettungstechnischer Sicht die Zuteilung von E-Kennzeichen, da bei Elektrofahrzeugen unter Umständen im Einsatzfall andere Maßnahmen erforderlich sind.
Für den Antrag auf Zuteilung eines E-Kennzeichens sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Nachweis über die letzte Hauptuntersuchung
- amtliches Ausweisdokument
- die alten amtlichen Kennzeichen
Für die Zuteilung eines E-Kennzeichens im Rahmen einer Fahrzeugzulassung können unter Umständen weitere Unterlagen erforderlich sein.
Bevollmächtigung
Für die Zulassung durch eine bevollmächtigte Person ist der unten angefügte Vollmachtsvordruck vollständig auszufüllen und zu unterschreiben. Der Vollmachtgeber hat eine Kopie seines amtlichen Ausweisdokumentes beizufügen.
- SEPA-Lastschriftmandat (PDF, 22.9 KB)
- Vordruck zur Erteilung einer Vollmacht (PDF, 33.6 KB)