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Kennzeichen
Mitnahme von Kennzeichen
Die Mitnahme von Kennzeichen bezeichnet die Möglichkeit, bei einem Standortwechsel innerhalb Deutschlands das bisherige Kennzeichen zu übernehmen, obwohl es sich nicht um ein MS-Kennzeichen handelt. Dies gilt auch bei einem Halterwechsel.
Für die Mitnahme von Kennzeichen gelten folgende Voraussetzungen:
- das Fahrzeug muss noch zugelassen sein
- eine Umschreibung/Ummeldung des Fahrzeuges bei der Zulassungsbehörde ist weiterhin notwendig
- die Vorlage einer elektronischen Versicherungsbestätigung (7-stellige eVB-Nummer) ist nur erforderlich, wenn keine Versicherungsdaten durch das KBA übermittelt werden. Im Zweifelsfall ist eine eVB-Nummer vorzulegen.
- bei Diebstahl oder Verlust eines Kennzeichens ist die Umkennzeichnung auf ein MS-Kennzeichen notwendig.
Die weiteren notwendigen Unterlagen sind unter Standortwechsel aufgelistet.
Internetbasiertes Zulassungsverfahren
Die Umschreibung/Ummeldung eines Fahrzeuges mit Kennzeichenmitnahme ist auch mit dem internetbasierten Zulassungsverfahren möglich. Weitere Informationen dazu finden Sie hier: