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Ausgestaltung von Kennzeichen
Kennzeichengrößen
Die Ausgestaltung der Kennzeichen sowie die zulässigen Maße sind durch die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) gesetzlich vorgeschrieben. Die zulässigen Kennzeichenformen und Größen sind abhängig von der Fahrzeugart.
PKW/LKW/alle Arten von Anhängern | ||
Klassisches einzeiliges Kennzeichen | Höhe 110 mm | Breite max. 520 mm |
Zweizeiliges Kennzeichen | Höhe 200 mm | Breite max. 340 mm |
Krafträder / Motorräder über 125 ccm | ||
Kraftradkennzeichen zweizeilig * | Höhe 200 mm | Breite 180 - 220 mm |
Zweizeiliges Kennzeichen | Höhe 200 mm | Breite max. 340 mm |
Kleinkrafträder und Leichtkrafträder bis 125 ccm | ||
Kraftradkennzeichen zweizeilig * | Höhe 200 mm | Breite 180 - 220 mm |
Zweizeiliges Kennzeichen | Höhe 200 mm | Breite max. 340 mm |
Verkleinertes zweizeiliges Kennzeichen * | Höhe 130 mm | Breite max. 255 mm |
Quad | ||
Zweizeiliges Kennzeichen | Höhe 200 mm | Breite max. 340 mm |
Die Zuteilung von Kraftradkennzeichen oder verkleinerten zweizeiligen Kennzeichen ist nicht zulässig. | ||
Landwirtschaftliche Fahrzeuge (Zugmaschinen und Anhänger) | ||
Klassisches einzeiliges Kennzeichen | Höhe 110 mm | Breite max. 520 mm |
Zweizeiliges Kennzeichen | Höhe 200 mm | Breite max. 340 mm |
Verkleinertes zweizeiliges Kennzeichen * | Höhe 130 mm | Breite max. 255 mm |
* kleine Ziffern und Buchstaben