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Kennzeichen
Saisonkennzeichen
Ein Saisonkennzeichen beschränkt die Zulassung eines Fahrzeuges auf einen bestimmten Betriebszeitraum von mindestens zwei Monaten bis höchstens elf Monaten. Außerhalb des gültigen Saisonzeitraumes darf das Fahrzeug nicht im öffentlichen Verkehrsraum genutzt und abgestellt werden.
Der Betriebszeitraum wird sowohl in den Zulassungsbescheinigungen als auch auf dem Kennzeichen ausgewiesen. Das Fahrzeug ist immer für volle Monate zugelassen, d. h. vom ersten bis letzten Tag des Monates.
Für den Antrag auf Zuteilung eines Saisonkennzeichens sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Nachweis über die letzte Hauptuntersuchung
- amtliches Ausweisdokument
- elektronische Versicherungsbestätigung (7-stellige eVB-Nummer) für Saisonkennzeichen
- die alten amtlichen Kennzeichen
Für die Zuteilung eines Saisonkennzeichens im Rahmen einer Fahrzeugzulassung können unter Umständen weitere Unterlagen erforderlich sein.
Bevollmächtigung
Für die Zulassung durch eine bevollmächtigte Person ist der unten angefügte Vollmachtsvordruck vollständig auszufüllen und zu unterschreiben. Der Vollmachtgeber hat eine Kopie seines amtlichen Ausweisdokumentes beizufügen.
- Vordruck zur Erteilung einer Vollmacht (PDF, 33.6 KB)
- SEPA-Lastschriftmandat (PDF, 22.9 KB)