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Kennzeichen
Oldtimer-Kennzeichen
Als Oldtimer werden Fahrzeuge bezeichnet, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassen wurden und vornehmlich zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes eingesetzt werden.
Auf den Kennzeichen wird dies durch ein "H" kenntlich gemacht.
Für den Antrag auf Zuteilung eines Oldtimerkennzeichens sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Nachweis über die letzte Hauptuntersuchung
- Gutachten nach § 23 StVZO (Oldtimergutachten)
- amtliches Ausweisdokument
- elektronische Versicherungsbestätigung (7-stellige eVB-Nummer)
- die alten amtlichen Kennzeichen
Für die Zuteilung eines Oldtimerkennzeichens im Rahmen einer Fahrzeugzulassung können unter Umständen weitere Unterlagen erforderlich sein.
Bevollmächtigung
Für die Zulassung durch eine bevollmächtigte Person ist der unten angefügte Vollmachtsvordruck vollständig auszufüllen und zu unterschreiben. Der Vollmachtgeber hat eine Kopie seines Ausweisdokumentes beizufügen.
- Vordruck zur Erteilung einer Vollmacht (PDF, 33.6 KB)
- SEPA-Lastschriftmandat (PDF, 22.9 KB)