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Kennzeichen
Diebstahl oder Verlust von Kennzeichenschildern
Der Verlust oder Diebstahl der Kennzeichen ist der Zulassungsbehörde unverzüglich mitzuteilen. Gleichzeitig ist ein Antrag auf Umkennzeichnung des Fahrzeuges zu stellen.
Bei Diebstahl der Kennzeichen muss eine Anzeige bei der Polizei erstattet werden.
Der Antrag auf Umkennzeichnung kann nur persönlich erfolgen.
Für den Antrag auf Umkennzeichnung des Fahrzeuges wegen Diebstahl oder Verlust der Kennzeichen sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung
- amtliches Ausweisdokument
- schriftliche Verlusterklärung oder Verlust-/Diebstahlsanzeige der Polizei
- das andere Kennzeichen, sofern nur ein Kennzeichen abhanden gekommen ist
Bei juristischen Personen oder Vereinigungen werden zusätzlich folgende Unterlagen benötigt:
- aktueller Auszug aus dem jeweiligen Register (Handelsregister, Gewerberegister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister. etc.)
- amtliches Ausweisdokument des im Registerauszug benannten Vertreter der juristischen Person/Vereinigung
- bei Freiberuflern: Nachweis der aktuellen Firmenanschrift in Form von Brief- oder Kopfbogen oder die Vorlage einer Bescheinigung über die Firmenanschrift eines Steuerberaters
Bitte beachten Sie, dass der im Registerauszug genannte Vertreter die erforderlichen Antragsunterlagen zu unterschreiben hat.
Kennzeichenfund
Wenn Sie ein Kennzeichen auffinden, können Sie das Kennzeichen bei der Zulassungsstelle oder bei der Polizei abgeben.
Gerne können Sie uns über das Formular Meldung über ein gefundenes Kennzeichen bereits vorab darüber informieren.