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Flüchtlinge
Betreuungskonzept
Der Sozialdienst für Flüchtlinge betreut die geflüchteten Menschen, die in städtischen Übergangseinrichtungen leben. Ziel der Arbeit ist es, die Selbstständigkeit und Integration der Geflüchteten zu erreichen. Hierzu finden regelmäßige Sprechstunden in den Unterkünften statt. Der Sozialdienst kooperiert mit unterschiedlichen Ämtern, Organisationen und Trägern und vermittelt im Rahmen der Gemeinwesen- und Stadtteilarbeit auch die Begleitung durch Ehrenamtliche. Die Betreuung der Flüchtlingseinrichtungen erfolgt partnerschaftlich durch Fachkräfte des Sozialdienstes für Flüchtlinge und des Hausdienstes.
Neben dem städtischen Sozialdienst für Flüchtlinge betreuen auch verschiedene freie Träger Flüchtlingseinrichtungen in Münster. Aufgabenspektrum und Verantwortungsbereich sind dabei identisch.
Die Strukturen und Arbeitsabläufe im Sozialdienst beschreibt eine Konzeption, deren Ziel es ist, die Qualität der Arbeit zu sichern und zu verbessern. Sie soll Handlungsorientierung für den Sozialdienst für Flüchtlinge sein und seine Arbeit für andere Akteure im Bereich der Flüchtlingsarbeit, für Politik und Verwaltung sowie für Bürgerinnen und Bürger transparent machen.
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Konzeption: Sozialdienst für Flüchtlinge
(PDF, 1.84 MB)
Hausordnung und Gewaltschutzkonzept
In städtischen Übergangseinrichtungen für Geflüchtete und wohnungslose Haushalte gilt eine gemeinsame Hausordnung der Stadt Münster. Diese Hausordnung weist die Übergangseinrichtungen als gewaltfreie Orte aus und ist daher ein wichtiger Baustein des Gewaltschutzkonzeptes für Übergangseinrichtungen der Stadt Münster.
Der Wunsch nach einem Leben in Sicherheit, ohne Angst vor Gewalt, Bedrohung und Kriminalität ist ein elementares Grundbedürfnis jedes Menschen. Dies gilt besonders für Menschen, die ihr Herkunftsland auf Grund von Krieg und Krisenzuständen verlassen mussten. Daher ist es das Ziel der Stadt Münster, die Bevölkerung und die aufgenommenen Personen vor möglichen Übergriffen zu schützen und das berechtigte Sicherheitsbedürfnis aller Menschen in der Stadt soweit wie möglich zu berücksichtigen. Um der besonderen Wichtigkeit des Themas gerecht werden zu können, ist in den Jahren 2017 bis 2018 ein Gewaltschutzkonzept für Übergangseinrichtungen der Stadt Münster entwickelt worden. Die hier aufgeführten Mindeststandards sind unabhängig von der Trägerschaft in jeder Einrichtung für geflüchtete Menschen anzuwenden.
Teil des Gewaltschutzkonzepts ist eine Darstellung über mögliche Ansprechpartner/-innen bei Problemen und Beschwerden.
Das Konzept wird in Kürze hier veröffentlicht. Bei Fragen zum Konzept wenden Sie sich bitte an Armin Kortemeyer, Tel. 02 51/4 92-50 79.