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Flüchtlinge
Unterbringungskonzept
Die Aufnahme und Unterbringung geflüchteter Menschen ist eine zentrale kommunale Aufgabe. Bereits in den Jahren 2000/2001 hat die Stadt ein Konzept zur Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen in kommunalen Einrichtungen entwickelt. Dieses wurde mit dem Handlungskonzept "Geflüchtete Menschen in Münster", das im Jahr 2017 vom Rat der Stadt Münster beschlossen wurde, in wesentlichen Teilen bestätigt und weiterentwickelt.
- Handlungskonzept "Geflüchtete Menschen in Münster" (PDF, 2.77 MB)
Tragende Säulen dieses Konzeptes sind
- eine möglichst gleichmäßige Verteilung der Einrichtungen über das gesamte Stadtgebiet und eine (bauliche) Integration in das örtliche Wohnumfeld,
- überschaubare Wohneinheiten mit insgesamt in der Regel bis zu 50 Plätzen pro Standort (Höchstgrenze 100 Plätze) und
- eine intensive Betreuung der Einrichtungen durch Sozial- und Hausdienst sowie eine enge Einbindung von ehrenamtlichem Engagement.
In mehreren Mediationsprozessen mit Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Verwaltung, freier Wohlfahrtspflege, GGUA (Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender) Flüchtlingshilfe, Kirchen und Polizei wurden auf dieser Grundlage Standorte für dauerhafte Flüchtlingseinrichtungen ausgewählt.
Im Zuge der dramatisch steigenden Flüchtlingszuzüge, insbesondere im Jahr 2015, ist das bewährte Münsteraner Unterbringungs- und Betreuungskonzept an seine Grenzen gestoßen. Zur Aufnahme der geflüchteten Menschen musste sehr kurzfristig eine Vielzahl temporärer Einrichtungen geschaffen werden. Diese erfüllten bzw. erfüllen häufig nicht die Standards des Münsteraner Konzeptes - vor allem bezüglich der räumlichen Verteilung im Stadtgebiet, der Größe und der Lage. Im Rahmen eines kriteriengeleiteten Freizugsmanagements werden die Interimslösungen seit Mitte 2016 sukzessive wieder aufgelöst bzw. in den Platzkapazitäten reduziert.
Insgesamt steht jedoch nach wie vor nur ein Teil des Bedarfs an Unterbringungskapazitäten in festen Übergangseinrichtungen zur Verfügung. Es werden daher weiterhin langfristig nutzbare Standorte geplant und schrittweise realisiert.
Weitere Informationen zu den Mediationsverfahren sowie den bestehenden und geplanten Flüchtlingseinrichtungen finden Sie hier:
- Ergebnisse des Mediationsprozesses 2014
- Ergebnisse des Mediationsverfahrens 2016-2018
-
Bestehende und geplante Flüchtlingseinrichtungen
(PDF, 5.22 MB)
(Stand: 21.02.2020)