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Menschen mit Behinderungen
Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf
Die Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf verfolgt mit ihrer Arbeit das Ziel, Arbeitsplätze schwerbehinderter Beschäftigter in Münster zu sichern. Dazu bietet sie begleitende Hilfen im Arbeitsleben an, insbesondere Information und Beratung sowie finanzielle Hilfen. Ein weiteres Arbeitsfeld ist der Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen.
Eine Broschüre der Fachstelle gibt Arbeitgeber/innen und Menschen mit Behinderung einen ersten Überblick über Dienste, die Beratung und spezielle Hilfen rund um das Thema Arbeit für Menschen mit Behinderung in Münster bieten:
- Arbeit und Behinderung (PDF, 396 KB)
Die Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf berät
- berufstätige Menschen mit Behinderungen,
- Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber,
- so genannte betriebliche Helferinnen und Helfer (zum Beispiel Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen, Betriebs- und Personalräte)
Die Beratung ist vertraulich und kostenlos und umfasst alle Fragen rund um den Arbeitsplatz und die Beschäftigungssituation des schwerbehinderten Menschen.
Unter bestimmten Voraussetzungen stellt die Fachstelle darüber hinaus finanzielle Leistungen bereit, um schwerbehinderten Berufstätigen ihre Beschäftigung zu erleichtern. Auch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können finanzielle Unterstützung für die behinderungsgerechte Gestaltung von Arbeitsplätzen erhalten. Die Fachstelle arbeitet eng mit dem LWL-Inklusionsamt Arbeit beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe und dem Integrationsfachdienst zusammen, der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit psychischen, geistigen oder Lernbehinderungen unterstützt.
Die Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf ist auch der richtige Ansprechpartner, wenn dem schwerbehinderten Menschen die Kündigung seines Arbeitsverhältnisses droht. Dann sucht sie mit den Beteiligten nach Auswegen, die Kündigung möglichst zu vermeiden. Gelingt dies nicht im ersten Schritt, ermittelt sie den Sachverhalt, hört dazu alle Beteiligten (Arbeitgeber, schwerbehinderte Beschäftigte, Schwerbehindertenvertretung, Betriebs- bzw. Personalrat) und versucht, den Arbeitsplatz zu erhalten bzw. auf eine gütliche Einigung hinzuwirken.
Auf dieser Grundlage entscheidet das LWL-Inklusionsamt Arbeit des Landschaftsverbandes, ob es der Kündigung zustimmt oder nicht.
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LWL-Inklusionsamt Arbeit des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe:
www.lwl-inklusionsamt-arbeit.de - Integrationsfachdienst: fsp-muenster.de/ifd
Ansprechpersonen in der Fachstelle
Auskunft erteilt | Aufgabengebiet | Telefon (02 51) | |
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Judith Heuke | Begleitende Hilfen im Arbeitsleben, Kündigungsschutz | 4 92-59 92 | Heuke@stadt-muenster.de |
Lydia Hackmann | Begleitende Hilfen im Arbeitsleben, Kündigungsschutz | 4 92-59 91 | HackmannLydia@stadt-muenster.de |
Friedel Stracke | Begleitende Hilfen im Arbeitsleben, Kündigungsschutz | 4 92-59 93 |
Antragsformulare:
- Antrag auf einen Zuschuss aus den Mitteln der Ausgleichsabgabe für schwerbehinderte Berufstätige (PDF, 208 KB)
- Antrag auf einen Zuschuss aus den Mitteln der Ausgleichsabgabe für Arbeitgeber/-innen (PDF, 207 KB)
- Hinweise zum Datenschutz für Arbeitnehmer/-innen zum Antrag (PDF, 184 KB)
- Hinweise zum Datenschutz für Arbeitgeber/-innen zum Antrag (PDF, 173 KB)
- Abruf der bewilligten Mittel (PDF, 35.0 KB)