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Menschen mit Behinderungen
Eingliederungshilfe
Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, Menschen eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht, und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern. Die Leistung soll sie befähigen, ihre Lebensplanung und Lebensführung möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrnehmen zu können.
Zu den Leistungen der Eingliederungshilfe zählen unter anderem
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben,
- Leistungen zur Teilhabe an Bildung,
- Leistungen zur Sozialen Teilhabe.
Für Leistungen der Eingliederungshilfe an Personen während ihrer Schulausbildung und für Kosten für Fahrdienste ist das Sozialamt der Stadt Münster zuständig. Für alle anderen Leistungen liegt die Zuständigkeit in der Regel beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe.
Ob und gegebenenfalls in welchem Umfang Einkommen und Vermögen des Leistungsberechtigten sowie seines Partners einzusetzen ist, sollte beim zuständigen Sozialhilfeträger erfragt werden.