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Menschen mit Behinderungen
Gleichstellung und Teilhabe
1996 ist die Stadt Münster der Deklaration von Barcelona „Die Stadt und die behinderten Menschen“ beigetreten und hat dadurch ihre Bereitschaft bekräftigt, sich für eine umfassende Teilhabe von Menschen mit Behinderung in Münster einzusetzen.
Zum 1.1.2004 ist das Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) in Kraft getreten. Es verpflichtet die Kommunen, sich aktiv dafür einzusetzen, dass Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmtes Leben führen und gleichberechtigt am Leben in der Gesellschaft teilhaben können. Mit der Umsetzung dieses Gesetzes möchte die Stadt Münster das Leitbild der Inklusion verwirklichen. Inklusion bedeutet, dass Menschen mit Behinderung von Anfang an gleichberechtigt zur Gesellschaft gehören und benötigte Hilfen dort erhalten, wo sie wohnen, arbeiten und ihre Freizeit verbringen.
Es ist Aufgabe der städtischen Beauftragten für Menschen mit Behinderung, sich dafür einzusetzen, dass diese Ziele Schritt für Schritt erreicht werden. Dazu arbeitet sie eng mit den Vereinen und Verbänden und der vom Rat eingesetzten „Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen“ zusammen. Anregungen und Kritik von Menschen mit Behinderung und ihren Angehörigen sowie anderen Interessierten sind willkommen und können mithelfen, die Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderung in Münster zu verbessern.
Es gibt in Münster ein vielfältiges Beratungs- und Unterstützungsangebot zu verschiedenen für Menschen mit Behinderung wichtigen Themen und Lebensbereichen. Dazu gehören die Angebote vieler freier Träger, aber auch städtische Angebote wie das Informationsbüro Pflege und die Beratungsstelle Frühe Hilfen im Gesundheitsamt.
Förderung von Aktivitäten und Projekten im Bereich "Inklusion"
Die Stadt Münster stellt jährlich 20.000 € für die Förderung von Aktivitäten und Projekten im Bereich "Inklusion – Teilhabe und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken" zur Verfügung. Die Förderung soll dazu beitragen, die Teilhabe von Menschen mit Behinderung in verschiedenen Bereichen der Stadtgesellschaft zu fördern und/oder das Thema Inklusion in der Stadtgesellschaft weiter zu verankern.
Anträge sind bei der Stadt Münster, Sozialamt, jeweils bis zum 31. März eines Jahres zu stellen.
- Förderrichtlinien (PDF, 220 KB)
- Förderrichtlinien in leichter Sprache (PDF, 1.59 MB)
Weitere Informationen:
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Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen (KIB); Informationen zur KIB und zu den Arbeitsgruppen, Einladungen und Protokolle der Sitzungen:
www.stadt-muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/si0041.php?__ctopic=gr&__kgrnr=441 -
Münster auf dem Weg zur inklusiven Stadt: Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
www.stadt-muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0050.php?__kvonr=2004035569
(am 25.9.2013 vom Rat beschlossen) - Informationsbüro Pflege: www.stadt-muenster.de/pflege
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Beratungsstelle Frühe Hilfen im Gesundheitsamt:
www.stadt-muenster.de/gesundheit/kinder-und-jugendgesundheit/beratungsstelle-fruehe-hilfen.html - KOMM-Münster - Kommunikations- und Orientierungshilfen für mobilitätsbehinderte Menschen: www.muenster-barrierefrei.de
- Broschüre "Mobil mit Behinderung" (PDF, 535 KB)
- Broschüre "Selbstbestimmt leben mit Sehbehinderung" (PDF, 1.38 MB)
- Broschüre "Technische Hilfen für Hörbehinderte" (PDF, 226 KB)
- Liste der Behindertenparkplätze in Münster (PDF, 97.3 KB)
- Feste feiern in Münster - Tipps für die barrierefreie Gestaltung von (Open air) Veranstaltungen (PDF, 58.7 KB)