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Menschen mit Behinderungen
Persönliches Budget
Das Persönliche Budget ist keine eigene Leistung, sondern lediglich eine Form der Leistungsgewährung und Leistungserbringung.
Leistungen, die in Form eines Persönlichen Budgets erbracht werden können, sind unter anderem Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und Hilfe zur Pflege, dabei kann es sich um eine oder mehrere Leistungsarten handeln. Statt einer Sachleistung wird monatlich ein festgelegter Geldbetrag als Budget ausgezahlt.
Der individuelle Bedarf kann so passgenauer an die Wünsche und Bedürfnisse des Einzelnen angepasst und gestaltet werden. Der behinderte Mensch bestimmt selbst, wer ihn in welcher Form und in welchem Umfang unterstützt.
Die Stadt Münster ist grundsätzlich zuständig, wenn es sich um eine Leistung der Eingliederungshilfe für Kinder ab Einschulung bis zur Beendigung der Schulausbildung an einer allgemeinen Schule oder Förderschule, längstens bis zur Beendigung der Sekundarstufe II oder unabhängig vom Alter, wenn es sich um eine Leistung zur Mobilität handelt. Bei anderen Leistungen der Eingliederungshilfe ist in der Regel der Landschaftsverband Westfalen-Lippe als überörtlicher Träger zuständig. Wenn Sie Fragen zur Zuständigkeit haben, können Sie uns gerne anrufen.
Es kann sich auch um ein trägerübergreifendes Persönliches Budget handeln; der/die Betroffene hat bei mehreren Sozialleistungsträgern unterschiedliche Ansprüche, z.B. Anspruch auf Pflegesachleistung gegenüber der Pflegekasse, Anspruch auf weitere Pflegeleistungen gegenüber dem Sozialhilfeträger.
Bei einem trägerübergreifenden Budget wird ein Leistungsträger als Beauftragter für beteiligte andere Leistungsträger tätig.
Grundsätzlich wird das Persönliche Budget nur auf Antrag erbracht. Es besteht aber keine Verpflichtung, diese Leistungsform zu wählen.
Der individuelle Hilfebedarf und der Umfang des persönlichen Budgets wird jeweils im Einzelfall festgestellt.
Anspruch auf ein persönliches Budget haben Personen, die
- in Münster wohnen,
- behindert oder von einer Behinderung bedroht sind,
- Eingliederungshilfe für behinderte Menschen oder Hilfe zur Pflege beziehen oder beziehen können,
- mit dem Sozialamt eine Zielvereinbarung über die mit dem Persönlichen Budget abzudeckenden Leistungen schließen,
- das Budget zielgerichtet einsetzen und selbständig oder mit Unterstützung (gesetzlicher Vertreter) verwalten können.
In der Beratungsstelle zum Persönlichen Budget der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe NRW e. V. (LAG Selbsthilfe NRW e.V.) können Menschen mit Behinderung, chronisch Kranke und deren Angehörige Antworten auf ihre Fragen rund um das Persönliche Budget erhalten.
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