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Schwerbehindertenausweise
Fragen und Antworten zum neuen Schwerbehindertenausweis
1. Muss der alte Ausweis in einen neuen Ausweis umgetauscht werden?
Für alte Ausweise besteht keine Umtauschpflicht; diese gelten bis zum Ablaufdatum weiter. Alle Nachteilsausgleiche können auch mit den bisherigen Ausweisen in Anspruch genommen werden.
2. Die Gültigkeit meines bisherigen Papierausweises läuft ab; welche Möglichkeiten gibt es?
Wenn noch ein Verlängerungsfeld frei ist, kann der Ausweis sofort verlängert werden.
Auf Antrag und nach Vorlage eines Passbildes kann aber auch der alte Ausweis in einen neuen umgetauscht werden. Hierbei ist aber mit längeren Wartezeiten zu rechnen, da vorrangig Erst- und Änderungsanträge bearbeitet werden.
Ist kein Verlängerungsfeld mehr frei, wird auf jeden Fall ein neuer Ausweis ausgestellt. Hierzu ist ebenfalls ein Passbild einzureichen.
3. Warum ist eine Zustimmung zur dauerhaften Speicherung des Lichtbildes erforderlich?
Bei zukünftigen Änderungen kann dann auf das gespeicherte Lichtbild zurückgegriffen werden.
Wird die Zustimmung nicht erteilt, ist dann bei einer erneuten Ausstellung des Ausweises, z.B. bei Ablauf der Gültigkeit oder einem Änderungsantrag, wieder ein Lichtbild einzureichen.
4. Wie lange dauert es, bis der neue Ausweis zugestellt wird?
Der Ausweis wird nicht mehr im Sozialamt, sondern von einem Dienstleister erstellt und versandt. Dies kann im Anschluss an die Antragsbearbeitung im Sozialamt bis zu zehn Tagen dauern; bei Umtauschanträgen muss mit einer längeren Wartezeit gerechnet werden, da vorrangig Erst- und Änderungsanträge bearbeitet werden.
5. Kann der neue Ausweis verlängert werden?
Nein, nach Ablauf der Gültigkeit wird auf Antrag ein neuer Ausweis ausgestellt.
6. Fallen beim Umtausch der Ausweise Gebühren an?
Nein, der Umtausch ist gebührenfrei.
7. Wo kann ich den Umtausch/die Verlängerung des alten Ausweises beantragen?
Der Antrag kann beim Sozialamt, dem Bürgerbüro Mitte sowie den Bezirksverwaltungen gestellt werden.