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Abwasser
Gewerbliches und industrielles Abwasser
Ein Fettabscheider trennt Fette und Öle vom Abwasser.
Unter gewerblichem und industriellem Abwasser werden alle Abwässer verstanden, die bei Produktions- und Verarbeitungsprozessen in der Industrie und im Gewerbe anfallen. Das Abwasser kann gelöste und ungelöste, anorganische und organische Stoffe enthalten, sauer oder basisch, gefärbt oder ungefärbt sein und/oder Öle und Gifte enthalten.
Gelangen bestimmte gefährliche Stoffe ins Gewässer, kann die Flora und Fauna nachhaltig ge- oder zerstört werden. Darüber hinaus können diese Stoffe den biologischen Reinigungsprozess bei kommunalen Kläranlagen beeinträchtigen oder werden in den Klärschlamm verlagert. Deshalb müssen die Schadstoffe vor einer Einleitung in die öffentliche Kanalisation vom Einleiter zurückgehalten werden.
Auch Abwasser mit Fetten und absetzbaren Stoffen dürfen nicht ungehindert eingeleitet werden und müssen vor Einleitung durch einen Fettabscheider vorbehandelt werden.
Rechtliche Grundlage für Vorbehandlung des gewerblichen und industriellen Abwassers ist die Entwässerungssatzung der Stadt Münster.