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Abwasser
Grundstücksanschluss
Sie möchten ein Haus bauen, Ihre Entwässerungsleitungen sanieren oder ein altes Gebäude abbrechen? Generell gilt: Arbeiten an der öffentlichen Abwasseranlage und damit in der öffentlichen Fläche dürfen nur durch vom Amt für Mobilität und Tiefbau beauftrage Fachfirmen durchgeführt werden. Dabei gehört die Grundstücksanschlussleitung vom öffentlichen Abwasserkanal bis zur Grundstücksgrenze zur öffentlichen Abwasseranlage. Die Anschlussleitung vom privaten Gebäude bis zur Grundstücksgrenze sowie die Revisionsschächte an der Grundstücksgrenze gehören zur privaten Abwasseranlage.
Im Folgenden erfahren Sie alles Wissenswerte rund um das Thema Grundstücksanschluss.
Kanalauskunft
Als Grundlage jeder Entwässerungsplanung können Sie einen Auszug aus der Kanalauskunft der Stadt Münster bei uns anfordern. Aus dieser Kanalauskunft geht hervor, welches Entwässerungssystem (Trenn- oder Mischsystem) bei Ihnen in der Straße liegt und ob eventuell schon Grundstücksanschlussleitungen bis auf das Grundstück verlegt wurden bzw. vorhanden sind.
Wird auf dem Grundstück ein Gebäude abgebrochen, beachten Sie bitte die Informationen unter dem Punkt Abbruch von Gebäuden.
Des Weiteren benötigt Ihr planender Architekt oder das Ingenieurbüro die Kanalauskunft als Zeichengrundlage für die Entwässerungsplanung, da auch die Höhen der öffentlichen Kanalisation bezogen auf Normal-Null (NN) hieraus hervorgehen.
Eine Kanalauskunft erhalten Sie unter Tel. 02 51/4 92-69 45 oder per E-Mail unter kanalauskunft@stadt-muenster.de.
Eine eventuelle Pflicht, das anfallende Niederschlagwasser zu versickern, ist dem jeweiligen rechtskräftigen Bebauungsplan zu entnehmen.
nach obenEntwässerungsplanung
Die Planung und der Bau der Grundstücksentwässerungsanlage sind nach den derzeitig gültigen EN- und DIN-Normen, den wassergesetzlichen Regelungen, den allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie nach den Vorgaben der Entwässerungssatzung der Stadt Münster durchzuführen.
Nachfolgend erhalten Sie Hinweise und nützliche Empfehlungen zur Planung und Herstellung einer Grundstücksanschlussleitung.
Wenn Sie neue Grundstücksanschlussleitungen an die öffentliche Kanalisation für Ihren Neubau oder für die Sanierung Ihres Gebäudes benötigen, so müssen Sie diese in Form eines Entwässerungsantrages beim Amt für Mobilität und Tiefbau der Stadt Münster beantragen. Der Entwässerungsantrag ist zweifach als Papierausfertigung beim Amt für Mobilität und Tiefbau der Stadt Münster einzureichen.
Das Amt für Mobilität und Tiefbau prüft den Antrag technisch und fachlich sowie auf Übereinstimmung mit der Entwässerungssatzung der Stadt Münster. Es wird versucht, die Wünsche des Antragstellers – soweit wirtschaftlich und technisch umsetzbar – zu berücksichtigen.
Folgende Planungsgrundsätze gilt es zu beachten (die Liste ist nicht abschließend):
- Es sind nur zugelassene Rohrmaterialien zu verwenden.
- Zur hydraulischen Auslegung der Abwasserleitungen auf dem privaten Grundstück ist die DIN 1986-100 zu beachten.
- Zwecks Wartung und Reinigungsmöglichkeit sollten keine 90-Grad-Bögen verwendet werden.
- Es sind grundsätzlich geeignete Inspektionsöffnungen (z. B. Revisionsschächte) an der Grundstücksgrenze anzuordnen. Bei einer Grenzbebauung ist die Inspektionsöffnung auf der Kellerinnenwand vorzusehen.
- Die Zusammenführung von Schmutz- und Regenwasser bei Mischsystemen muss außerhalb des Gebäudes an der Grundstücksgrenze erfolgen.
- Im Trennsystem ist vor dem Anschluss zwingend die richtige Zugehörigkeit der Schmutzwasser- und Regenwasser-Anschlussleitung zum öffentlichen Kanal zu überprüfen.
- Bei Benutzung von Grundstücksentwässerungsanlagen durch mehrere Grundstückseigentümer ist die Verlegung des Kanals im Bereich fremder Grundstücke gemäß § 12, Abschnitt 7 der Entwässerungssatzung (EWS) der Stadt Münster erstrangig grundbuchlich zu sichern und die gemeinsame Benutzung von Leitungen nachbarrechtlich zu regeln.
- Das anfallende Niederschlagswasser von Vorplätzen (z. B. Stellplatz vor der Garage, Carports etc.) darf nicht auf die öffentliche Verkehrsfläche abfließen, sondern ist über die Grundstücksentwässerungsanlage zu beseitigen (z. B. Erstellung einer Entwässerungsrinne an der Grenze zur öffentlichen Verkehrsfläche).
- Bei der Dimensionierung und Anordnung der Sammel- und Entlüftungsleitungen ist die DIN 1986-100 und DIN EN 120596-1 bis 12056-5 zu beachten.
- Nach DIN 1986-100 sollen Grundleitungen unter dem Kellerfußboden zwecks späterer Zugänglichkeit, Reinigung und eventueller Sanierungsmöglichkeiten vermieden werden. Falls Grundleitungen unter dem Kellerfußboden nicht vermeidbar sind (z. B. Fußbodenabläufe, Gebäude ohne Keller), so sind die Grundleitungen so kurz wie möglich unter der Bodenplatte zu führen. Bei Verzweigungen unterhalb der Bodenplatte sind verschließbare Reinigungsöffnungen für eine spätere Wartung und Inspektion der Grundleitung zu empfehlen.
- Die Rückstauebene ist in der Regel die Höhe der Straßenoberkante an der Einleitungsstelle der Grundstücksanschlussleitung in den öffentlichen Kanal.
- Sämtliche Entwässerungsgegenstände unterhalb der Rückstauebene sind nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik gegen Rückstau zu sichern.
- Grundsätzlich sollte die Entwässerung von Gegenständen unterhalb der Rückstauebene durch automatisch arbeitende Hebeanlagen mit Rückstauschleife über die Rückstauebene erfolgen.
- In einigen Baugebieten ist die Versickerung von Niederschlagswasser zwingend vorgeschrieben. Angaben hierzu sind dem jeweils gültigen Bebauungsplan zu entnehmen oder direkt bei der Unteren Wasserbehörde der Stadt Münster zu erfragen.
- Die Erkundung der Bodenverhältnisse und Versickerungsmöglichkeit obliegt dem Bauherrn. Das Niederschlagswasser sollte flächenhaft über eine belebte (bewachsene) Oberbodenzone in einer Mulde versickert werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Niederschlagswasser auch über andere Versickerungsanlagen (Rigolen, Mulden-Rigolen-System) versickert werden.
- Für Fragen zur Versickerung wenden Sie sich bitte an die Untere Wasserbehörde im Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit.
- Bei Baugrundstücken mit einer angeschlossenen, abflusswirksamen Fläche größer 800 m² ist gemäß DIN 1986-100 ein Überflutungsnachweis zu führen.
Antragsformular und Musterzeichnungen
Das folgende ausfüllbare PDF-Dokument können Sie als Antragsformular verwenden, es werden jedoch auch formlose Anträge akzeptiert. Wichtig ist, dass prüffähige Planunterlagen beigefügt sind. Die für den Antrag erforderlichen Unterlagen sind im Formular genannt:
- Entwässerungsantrag (PDF, 1.31 MB) - nicht barrierefrei
- Merkblatt – Hinweise zur Grundstücksentwässerung (PDF, 42.9 KB)
Als Orientierungshilfe für die Anfertigung von Entwässerungsplänen haben wir Musterzeichnungen erstellt, beispielhaft für den Anschluss im Mischsystem:
Ist der Antrag vollständig und prüffähig, erhalten Sie nach Prüfung Ihres Antrages schriftlich eine Erschließungsbescheinigung von uns. Die Erschließungsbescheinigung kann mit Bedingungen und Auflagen erteilt werden. Die Ergebnisse der Prüfung (Grüneintragungen) sind zu beachten.
nach obenHerstellung der Grundstücksanschlussleitung (Kanalanschluss)
Nicht selten vergehen von Ihrer Antragstellung bis zu dem Zeitpunkt, wann Sie die neuen Anschlüsse wirklich benötigen bzw. wann die Herstellung der Anschlüsse in Ihren Bauablauf passt, mehrere Monate.
Aus diesem Grund benötigt das Amt für Mobilität und Tiefbau sechs Wochen vor Inbetriebnahme Ihrer Entwässerungsleitungen eine Rückmeldung von Ihnen als Bauherren, von Ihrem Architekten oder von dem ausführenden Unternehmen, so dass wir die Herstellung Ihrer Grundstücksanschlussleitungen in unser Arbeitsprogramm einplanen können.
Dieser sogenannte "Antrag auf Herstellung der Kanalanschlüsse" kann formlos erfolgen, muss jedoch schriftlich beim Amt für Mobilität und Tiefbau eingereicht werden.
Bitte beachten Sie, dass wir diese Vorlaufzeit zwingend brauchen, da unsere Vertragsfirmen sowohl andere Aufträge abzuarbeiten haben als auch eine gewisse Bauvorbereitungszeit benötigen.
Das Amt für Mobilität und Tiefbau erstellt die Grundstücksanschlussleitungen (in der Regel in der Dimension DN 150) im öffentlichen Bereich bis zur Grundstücksgrenze. Die Herstellung dieser neuen Grundstücksanschlussleitungen sollte vor Verlegung der privaten Entwässerungsleitung erfolgen, da erst dann die genauen Anschlusshöhen auf dem Grundstück feststehen.
Eine offizielle Abnahme Ihrer auf dem privaten Grundstück verlegten Hausanschlussleitungen durch das Amt für Mobilität und Tiefbau erfolgt nicht. Das Amt für Mobilität und Tiefbau prüft jedoch nach Erstellung Ihrer Grundstücksentwässerung und Anschluss an das öffentliche Kanalnetz durch Nebeln der Hauptkanäle, ob alle Entwässerungsgegenstände korrekt an die Kanalisation angeschlossen wurden.
Bitte beachten Sie, dass grundsätzlich zugängliche Inspektionsöffnungen oder Kontrollschächte auf dem privaten Grundstück direkt an der Grundstücksgrenze vorzusehen sind.
Für die fachgerechte Herstellung und den Betrieb der auf dem privaten Grundstück verlaufenden Hausanschlussleitungen ist jeder Eigentümer selbst verantwortlich. Gesetzliche Grundlage hierfür ist die Selbstüberwachungsverordnung Abwasser – SüwVO Abw, Teil 2.
Gemäß DIN EN 1610 sind alle neu verlegten Schmutzwasserleitungen auf Dichtheit zu prüfen sind. Der Dichtheitsnachweis ist dem Tiefbauamt der Stadt Münster unaufgefordert vorzulegen (Infos dazu unter Zustands- und Funktionsprüfung).
nach obenZusammenfassend hier noch einmal der Weg zu Ihrem Grundstücksanschluss:
- Auszug aus der Kanalauskunft anfordern
- Entwässerungsplanung durch Architekten oder Ingenieurbüro durchführen lassen
- Entwässerungsantrag beim Amt für Mobilität und Tiefbaut einreichen
- Bei benötigtem Neuanschluss an die öffentliche Kanalisation sechs Wochen vor Inbetriebnahme der privaten Grundstücksentwässerung formlos Antrag auf Herstellung der Grundstücksanschlussleitungen beim Amt für Mobilität und Tiefbau stellen
Kosten der neuen Grundstücksanschlussleitungen
Bei der Herstellung von neuen Grundstücksanschlussleitungen kann es sich sowohl um einen Erstanschluss an das öffentliche Kanalnetz als auch um einen sogenannten Zweitanschluss handeln.
Erstanschluss:
Bei einem Erstanschluss werden die Herstellungskosten bis zur Grundstücksgrenze von der Stadt Münster übernommen und durch die Erhebung des Entwässerungsbeitrages vom Grundstückseigentümer bezahlt. Wenn Sie im Fall eines Erstanschlusses auch die privaten Revisionsschächte mit durch das Amt für Mobilität und Tiefbau hergestellt haben möchten, so fallen hierfür pauschale Kosten nach der Kanalbeitragssatzung der Stadt Münster an.
Zweitanschluss:
Bei einem Zweitanschluss müssen sämtliche Herstellungskosten vom Bauherren übernommen werden. Ein Zweitanschluss liegt z. B. vor, wenn für ein bereits erschlossenes Grundstück eine zweite Grundstücksanschlussleitung beantragt wurde, vorhandene Anschlussleitungen auf Antrag vergrößert oder verlegt werden sollen oder wenn aus einem bereits erschlossenen Grundstück zwei Grundstücke entstanden sind und weitere Anschlüsse für das dann neu entstandene Grundstück notwendig werden.
In diesem Fall erhalten Sie einen Kostenübernahmevertrag von uns, den Sie unterschrieben an uns zurückschicken müssen. Des Weiteren fordern wir eine Vorauszahlung in Höhe der zu erwartenden Herstellungskosten. Nach Zahlungseingang wird der neue Kanalanschluss von uns hergestellt und die tatsächlich angefallenen Herstellungskosten mit Ihnen abgerechnet. Haben Sie vorab zu viel Geld eingezahlt, erhalten Sie den Differenzbetrag von uns zurück. Haben Sie vorab zu wenig Geld eingezahlt, werden wir den Differenzbetrag von Ihnen nachfordern.
Ob es sich bei Ihrem Neuanschluss um einen Erst- oder Zweitanschluss handelt, erfahren Sie bei uns unter Tel. 02 51/4 92-69 71 oder -69 79 sowie per E-Mail unter grundstuecksentwaesserung@stadt-muenster.de
Abbruch von Gebäuden
Wenn Altes Platz für Neues machen muss, heißt das nicht, dass auch die im öffentlichen Bereich liegenden Grundstücksanschlussleitungen außer Betrieb genommen oder entfernt werden müssen. Ganz im Gegenteil: Die Entwässerungssatzung der Stadt Münster sieht vor, dass bei Abbrüchen die auf dem privaten Grundstück vorhandenen Hausanschlussleitungen vom Grundstückseigentümer fachgerecht zurückzubauen, zu verschließen und die Lage dauerhaft in der Örtlichkeit zu markieren sind, um die dann gesicherten, vorhandenen Anschlussleitungen für die Entwässerung des Neubaus wieder zu nutzen.
Weisen Sie Ihren Abbruchunternehmer also an, die beim Abbrechen aufgefundenen Entwässerungsleitungen auf dem Grundstück so zu sichern, dass sie für den Anschluss des Neubaus sicher wieder aufgefunden werden können. Ein Einmessen der vorgefundenen Kanalanschlussleitungen auf dem Grundstück ist hier die beste Sicherungsmethode.
Ein nachträgliches Suchen nicht gesicherter Anschlussleitungen ist mühsam und meist nur mit hohem Aufwand zu realisieren.
Müssen nicht gesicherte Kanalanschlussleitungen mittels Kamerabefahrung vom Hauptkanal aus wieder aufgefunden und angezeigt werden, so ist diese Leistung durch den Bauherren privat zu beauftragen und auch die Kosten sind vom Bauherren zu tragen. Nur zertifizierte Firmen dürfen über die öffentliche Kanalisation die Anschlussleitungen befahren. Welche das sind, erfahren Sie unter Tel. 02 51/4 92-69 71 oder -69 79, sowie per E-Mail unter grundstuecksentwaesserung@stadt-muenster.de.
Übrigens: Das Klo ist kein Müllschlucker
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