Seiteninhalt
Abwasser
Zustands- und Funktionsprüfung privater Abwasseranlagen
Intakte Leitungen – sauberes Grundwasser
Rund 4.200 km Abwasserleitungen durchziehen Münster, davon liegt gut die Hälfte auf privaten Grundstücken. Ob privat oder öffentlich – für alle Leitungen gilt: Sie müssen dicht sein. Sonst sickert Schmutzwasser in den Boden und damit ins Grundwasser. Oder das saubere Grundwasser dringt in die Leitung, vermischt sich mit dem Schmutzwasser und muss teuer auf den Kläranlagen mitgereinigt werden.
Die öffentlichen Leitungen in Münster überprüft das Amt für Mobilität und Tiefbau regelmäßig. Für einen guten und funktionierenden Zustand der Abwasserleitungen auf den privaten Grundstücken hat dagegen jedoch der Eigentümer oder Erbbauberechtigte zu sorgen. Er hat daher den Zustand und die Funktionsfähigkeit seiner Abwasseranlage regelmäßig selbst zu überwachen.
Entsprechen die privaten und öffentlichen Kanäle den gesetzlichen Anforderungen, werden Natur und Umwelt geschützt und die Kosten für die Kläranlagen gesenkt. Die "Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen – Selbstüberwachungsverordnung Abwasser – SüwVO Abw" legt die Anforderungen an Zustand und Funktion privater Abwasseranlagen fest.
Tipp: Der Nachweis dichter Abwasserleitungen trägt auch zum Werterhalt Ihrer Immobilie bei.
Über die Zusammenhänge zwischen der öffentlichen und privaten Entwässerung, über Anforderungen an die Leitungen und die Aufgaben im Sanierungsfall informiert der Film zur Grundstücksentwässerung:
Was Sie bei der Durchführung der Zustands- und Funktionsprüfung beachten müssen, haben wir im Folgenden zusammengestellt.
- Zustands- und Funktionsprüfungen – wann?
- Zustands- und Funktionsprüfung – was?
- Zustands- und Funktionsprüfung – was nicht?
- Vorbereitungen für die Zustands- und Funktionsprüfung
- Zustands- und Funktionsprüfung – wie?
- Dokumentation der Zustands- und Funktionsprüfung
- Zustands- und Funktionsprüfung – wie teuer?
- Übersicht wichtiger Gesetzestexte, Normen und Begriffe
- Noch Fragen?
Zustands- und Funktionsprüfungen – wann?
Die Aa nahe Nevinghoff
Ihr Grundstück liegt NICHT im Wasserschutzgebiet?
Für alle privaten Schmutz- und Mischwasserleitungen ist die Zustands- und Funktionsprüfung verpflichtend:
Innerhalb von vier Wochen
- bei einem Neubau der Leitungen
- bei wesentlichen Änderungen der Leitungen
- bei einer Sanierung, also bei einer Reparatur, Renovierung oder Erneuerung der Leitungen
Die Zustands- und Funktionsprüfung ist als Wiederholungsprüfung alle 30 Jahre erforderlich.
Bis zum 31.12.2020
- bei bestehenden Leitungen, die zur Fortleitung gewerblichen oder industriellen Abwassers dienen, wenn die Behandlung des Abwassers gemäß den Anhängen der Abwasserverordnung erforderlich ist.
Auch für die Leitungen, in denen gewerbliches oder industrielles Abwasser abgeleitet wird, sind Wiederholungsprüfungen erforderlich. Die Zeiträume betragen 5, 20 oder 30 Jahre. Weitere Informationen dazu entnehmen Sie der Tabelle 2 der DIN 1986, Teil 30.
Wenn die Stadt bei Untersuchungen auf Ihrem Grundstück Schäden an Ihren Abwasserleitungen, einen Fremdwasserzulauf oder Fehlanschlüsse feststellt, müssen Sie die Mängel beseitigen lassen. Auch nach solchen Mängelbeseitigungen ist eine Prüfung erforderlich.
Ihr Grundstück liegt im Wasserschutzgebiet?
Wasserschutzgebiete sind besonders sensible Bereiche. Sie sind für den Schutz des Trinkwassers erforderlich. In Münster gibt es die Wasserschutzgebiete
- Hornheide/Haskenau
- Gittrup
- Münster-Kinderhaus
- Münster-Geist
- Hohe Ward.
Für alle privaten Schmutz- und Mischwasserleitungen ist die Zustands- und Funktionsprüfung verpflichtend:
Innerhalb von vier Wochen
- bei einem Neubau der Leitungen
- bei wesentlichen Änderungen der Leitungen
- bei einer Sanierung, also bei einer Reparatur, Renovierung oder Erneuerung der Leitungen
Auch hier ist die Zustands- und Funktionsprüfung als Wiederholungsprüfung alle 30 Jahre erforderlich.
Bis zum 31.12.2015
- wenn auf dem Grundstück nur häusliches Abwasser anfällt und die Abwasserleitungen vor dem 1. Januar 1965 errichtet wurden
und als Wiederholungsprüfung alle 30 Jahre.
- wenn auf dem Grundstück gewerbliches oder industrielles Abwasser anfällt und die Abwasserleitungen vor dem 1. Januar 1990 errichtet wurden
und als Wiederholungsprüfung alle 5 bzw. 10 Jahre.
Bis zum 31.12.2020
- bei allen anderen privaten Schmutz- und Mischwasserleitungen in den Wasserschutzgebieten, in die häusliches, gewerbliches oder industrielles Schmutzwasser abgeleitet wird
und als Wiederholungsprüfung - wenn nur häusliches Abwasser abgeleitet wird - alle 30 Jahre
- wenn gewerbliches oder industrielles Abwasser abgeleitet wird - alle 5 oder 10 Jahre
Nähere Informationen zur Wiederholungsprüfung entnehmen Sie der Tabelle 2 der DIN 1986, Teil 30. Oder der/die mit der Zustands- und Funktionsprüfung beauftragte Sachkundige erläutert Ihnen diese Fristen.
Ob Ihr Grundstück in einem Wasserschutzgebiet liegt, erfahren Sie beim Amt für Mobilität und Tiefbau und beim Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit:
nach oben
Zustands- und Funktionsprüfung – was?
Es müssen alle Schmutz- und Mischwasserleitungen und die dazugehörigen Schächte oder Inspektionsöffnungen auf Ihrem Grundstück geprüft werden, die im Erdreich oder unzugänglich verlegt sind. Dazu gehören auch Leitungen unter der Bodenplatte des Hauses.
Tipp: Fragen Sie Ihre Versicherungsgesellschaft, ob für Ihre Gebäude-, Elementar- oder Hausratversicherung auch eine Prüfung der Regenwasserleitung erforderlich ist.
nach obenZustands- und Funktionsprüfung – was nicht?
Keine Prüfung ist erforderlich für die Regenwasserleitungen auf Ihrem Grundstück.
Sie müssen auch keine Prüfung durchführen lassen für die Grundstücksanschlussleitungen für Regen-, Schmutz- und Mischwasser im öffentlichen Bereich von der Grundstücksgrenze bis zu den öffentlichen Kanälen in der Straße. Sie gehören zur städtischen Abwasseranlage und werden vom Tiefbauamt geprüft.
nach obenVorbereitungen für die Zustands- und Funktionsprüfung
Bestandsaufnahme
Für eine Prüfung muss klar sein, wo die Abwasserleitungen auf dem Grundstück verlaufen. Unterlagen bei Ihnen oder im Tiefbauamt können dabei behilflich sein. Gibt es keine Unterlagen, muss ein Lageplan angefertigt werden, der die wichtigsten Abmessungen und Rohrdurchmesser enthält. Dies kann z. B. mit Hilfe einer Kamerabefahrung geschehen. Sie vermuten oder wissen, dass Ihre Leitung eine Prüfung nicht besteht? Sie planen ohnehin umfangreiche Veränderungen an Ihrer Leitung? Dann sanieren oder verändern Sie zuerst. So ersparen Sie sich eine zweite Prüfung.
Reinigung
Vor der Prüfung muss die Fachfirma die Abwasserleitungen mit hohem Wasserdruck reinigen. Dazu wird in der Regel ein Schlauch mit einer Hochdruck-Spüldüse über den Kontrollschacht oder eine Inspektionsöffnung in die Leitung eingeführt.
Tipp: Verlaufen Ihre Abwasserleitungen über Nachbargrundstücke, müssen deren Eigentümer die Prüfung der Leitung hinsichtlich des Zustandes und der Funktionsfähigkeit dulden, inklusive aller damit einhergehenden Maßnahmen. Deshalb: Stimmen Sie Ihr Vorhaben frühzeitig mit den Nachbarn ab.
nach obenZustands- und Funktionsprüfung – wie?
Ob eine Leitung den jeweiligen gesetzlichen Anforderungen entspricht, lässt sich auf verschiedene Wege überprüfen:
- mit einer Wasser- bzw. Luftdruckprüfung DR1 (DIN EN 1610),
- mit einer vereinfachten Druckprüfung DR2 (DIN 1986 Teil 30) oder
- mit einer Kamerabefahrung KA (DIN 1986 Teil 30).
Die einzelnen Prüfverfahren werden wie folgt eingesetzt:
- Nach einem Neubau der Leitungen
Nach einer Errichtung, einem Neubau, einem Totalumbau oder einer Entkernung des Gebäudes sind Leitungen und Schächte nach DIN EN 1610 einer Dichtheitsprüfung DR1 (Wasser / Luft) und einer Sichtprüfung (Richtung und Höhenlage, Verbindungen, Beschädigung, Deformation, Anschlüsse, Auskleidungen und Beschichtungen) mittels Kamerabefahrung KA einschließlich der Anschlüsse zu unterziehen. - Nach einer wesentlichen Änderung der Abwasserleitung
Die Prüfung erfolgt in der Regel mit der vereinfachten Dichtheitsprüfung (DR2) nach DIN 1986 Teil 30. - Nach einer Sanierung durch eine Reparatur
ist eine Kamerabefahrung (KA) ausreichend, wenn durch die Reparatur ein örtlich begrenzter Einzelschaden repariert wird.
Sofern bei einer Erstprüfung ein Verfahren mit höheren Anforderungen durchgeführt werden musste, ist die Leitung nach einer Reparatur mit demselben Verfahren zu prüfen.
Nach einer Sanierung durch Renovierung oder Erneuerung ist eine Dichtheitsprüfung (DR1) nach DIN EN 1610 erforderlich. - Nach einer Überbauung der Abwasserleitung
ist durch eine Kamerabefahrung (KA) zu prüfen, ob es durch die Überbauung zu einer Verformung des Rohrquerschnittes gekommen ist. - Bei bestehenden Abwasserleitungen
Für Grundstücke in den Wasserschutzgebieten (Zone I und II) ist eine Druckprüfung nach DIN EN 1610 (DR1) erforderlich. Für die Prüfung bestehender Leitungen außerhalb von Wasserschutzgebieten und innerhalb von Wasserschutzgebieten (Zone III) ist eine Kamarabefahrung (KA) ausreichend. Dieses gilt auch für Wiederholungsprüfungen.
Welches Verfahren im Einzelfall anzuwenden ist, erläutert Ihnen die oder der mit der Prüfung beauftragte Sachkundige. Liegen große und mittelgroße Schäden vor, helfen die Aufnahmen und Daten aus der Kamerabefahrung bei der Vorbereitung der Sanierungsarbeiten.
Tipp: Lassen Sie die Prüfung und Sanierung der Abwasserleitung durch verschiedene Firmen durchführen. Holen Sie sich für die Sanierung Ihrer Leitungen Angebote von mehreren Firmen ein.
Listen mit anerkannten Sachkundigen erhalten Sie beim Amt für Mobilität und Tiefbau und im Internet beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen:
nach oben
Dokumentation der Zustands- und Funktionsprüfung
In einer Bescheinigung dokumentiert die/der Sachkundige das Ergebnis über die Prüfung des Zustandes und der Funktionsfähigkeit der Schmutzwasserleitung und der dazugehörigen Schächte bzw. Inspektionsöffnungen entsprechend der Anlage 2 der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser.
Zu dieser Bescheinigung gehören folgende Anlagen:
- Bestandsplan oder Lageplanskizze der untersuchten Leitungen
- Fotodokumentation der Örtlichkeit
- Sachkundenachweis des Prüfers/der Prüferin
zusätzlich bei einer optischen Prüfung:
- CD/DVD mit dem Befahrungsvideo
- die Haltungs-/Schachtberichte
- eine Bilddokumentation der festgestellten Schäden
zusätzlich bei einer Prüfung mit Luft oder Wasser
- Prüfprotokolle der Druckprüfung
- CD/DVD mit dem Befahrungsvideo
Den Vordruck zur Bescheinigung erhalten Sie im Internet beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen
Bescheinigung der Prüfung des Zustands- und der Funktionsfähigkeit
Zustand und Funktion – alles in Ordnung!
Entsprechen Zustand und Funktion den Vorgaben der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser bzw. der DIN EN 1610 und DIN 1986 Teil 30, dokumentiert die/der Sachkundige das Ergebnis der Zustands- und Funktionsprüfung in einer Bescheinigung mit den dazugehörigen Anlagen.
Diese Bescheinigung ist unaufgefordert spätestens vier Wochen nach der Inbetriebnahme der Grundstücksentwässerungsanlage bzw. nach Abschluss der wesentlichen Änderung der Stadt Münster - Tiefbauamt vorzulegen.
Den Vordruck zur Bescheinigung erhalten Sie im Internet beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen.
Bescheinigung der Prüfung des Zustands- und der Funktionsfähigkeit
Zustand und Funktion – mit Mängeln
Festgestellte Schäden werden von der/dem Sachkundigen klassifiziert. Leitungen, bei denen der Zustand mangelhaft oder die Funktion nicht gegeben ist, sind zu sanieren. Entsprechende Vorgaben der/des Sachkundigen können berücksichtigt werden.
Folgende Fristen zum Sanierungszeitpunkt sind zu beachten:
- Große Schäden sind kurzfristig zu sanieren.
- Mittelgroße Schäden sind in einem Zeitraum von 10 Jahren zu sanieren.
- Bei Bagatellschäden ist bei der nächsten Wiederholungsprüfung zu entscheiden, ob eine Sanierung erforderlich ist.
Der Sanierungserfolg ist mit einer erneuten Zustands- und Funktionsprüfung nachzuweisen.
Die von der/dem Sachkundigen erstellten Unterlagen sind von den Grundstückseigentümern oder Erbbauberechtigten aufzubewahren und dem Tiefbauamt vorzulegen.
Tipp:
Kontrollen, Überprüfungen und Sanierungen werden leichter, wenn Sie für Ihre Leitungen einen Kontrollschacht oder eine Inspektionsöffnung haben.
Zustands- und Funktionsprüfung – wie teuer?
Die Kosten sind im Einzelfall sehr unterschiedlich. Sie hängen von der Leitungslänge, der Anzahl der Verzweigungen und der Zugänglichkeit der Leitungen ab. Holen Sie sich verschiedene Angebote ein, dann können Sie vergleichen. Achten Sie darauf, dass die Angebote alle Leistungen enthalten, wie die Reinigung und die vollständige Dokumentation.
Tipps:
Sprechen Sie mit Ihren Nachbarn. Wenn Sie die Prüfungen gemeinsam beauftragen, kann es günstiger werden.
Vor- und Nachteile einzelner Sanierungsverfahren erläutert Ihnen das Faltblatt des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen:
- Entscheidungshilfe zur Auswahl von Sanierungsverfahren (PDF, 530 kB)
nach oben
Übersicht wichtiger Gesetzestexte, Normen und Begriffe
Wasserhaushaltsgesetz
Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts vom 31. Juli 2009
Quelle: Bundesgesetzblatt I, S. 2585
Abwasserverordnung
Verordnung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer (AbwV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Juni 2004
Quelle: Bundesgesetzblatt I, S. 1108, 2625
Landeswassergesetz
Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz – LWG)
Quelle: Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.) Ausgabe 2016 Nr. 22 vom 15.7.2016 Seite 539 bis 624, Neufassung gemäß Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung wasser- und wasserverbandsrechtlicher Vorschriften
SüwVO Abw.
„Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen - Selbstüberwachungsverordnung Abwasser – SüwVO Abw“
Quelle: Gesetz- und Verordnungsblatt (GV.NRW.) Ausgabe 2013 Nr. 33 vom 8.11.2013 Seite 601 bis 612 geändert durch Artikel 23 des Gesetzes zur Änderung wasser- und wasserverbandsrechtlicher Vorschriften, Gesetz und Verordnungsblatt (GV.NRW.) Ausgabe 2016 Nr. 22 vom 15.7.2016 Seite 539 bis 624
Entwässerungssatzung der Stadt Münster
DIN EN 1610
Verlegung und Prüfung von Abwasserleitungen und Kanälen
DIN EN 1986 Teil 30
Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke
Teil 30: Instandhaltung
häusliches Abwasser
Wasser aus Küchen, Waschräumen, Waschbecken, Badezimmern, Toiletten und ähnlichen Einrichtungen
gewerbliches/industrielles Abwasser
Abwasser, das nach gewerblichem oder industriellem Gebrauch verändert oder verunreinigt ist. Dieses Abwasser ist in der Regel mit einer Abwasserbehandlungsanlage dem Stand der Technik gemäß so aufzubereiten, dass die Erlaubnis- bzw. Genehmigungsanforderungen sicher eingehalten werden.
Sanierung einer Abwasserleitung
Darunter versteht man Verfahrenstechniken und Maßnahmen zur Wiederherstellung oder Verbesserung von vorhandenen Entwässerungssystemen. Mit einer Sanierung können die Funktionstüchtigkeit der Entwässerungssysteme wiederhergestellt und die Nutzungsdauer verlängert werden.
Reparatur
Maßnahmen zur Behebung örtlich begrenzter Schäden
Renovierung
Maßnahmen zur Verbesserung der aktuellen Funktionsfähigkeit von Abwasserleitungen unter vollständiger oder teilweiser Einbeziehung ihrer ursprünglichen Substanz
Erneuerung
Herstellung neuer Abwasserleitungen in der bisherigen oder einer anderen Linienführung, wobei die neuen Leitungen die Funktion der ursprünglichen Abwasserleitungen einbeziehen.
Tipp:
DIN-Normen kann man beim Beuth-Verlag (Berlin) kaufen. Vielleicht stellt Ihr Sachkundiger oder seine Kollegin Ihnen die Normen aber auch zum Lesen zur Verfügung. Einfach mal fragen.
Noch Fragen?
Fragen zum Thema Zustands- und Funktionsprüfung beantworten Ihnen gern die Fachleute im Tiefbauamt.
Wir beraten Sie gern persönlich. Wir erläutern die Prüfung und geben Tipps zu Reparatur von Schmutz- oder Mischwasserleitungen, Erneuerung oder Renovierung. Sanierungskonzepte erstellen dann Sachkundige, Fachbüros oder Fachfirmen. Diese finden Sie beispielweise in den Gelben Seiten unter Ingenieurbüros, Tiefbau, Kanalbau oder Rohrreinigung.
Auch die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen bietet eine individuelle und kostenfreie Beratung rund um das Thema Zustands- und Funktionsprüfung.