Seiteninhalt
Futtermittelüberwachung
Voraussetzung für die Gesundheit der Tiere und indirekt über vom Tier stammende Lebensmittel für die Gesundheit der Menschen sind einwandfreie Futtermittel. Wir überwachen - gemeinsam mit dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) - Futtermittelunternehmer auf allen Stufen der Produktion (zum Beispiel Anbau, Mischen von Futtermitteln, Lagerung). Jeder Landwirt, der Futtermittel anbaut, muss sich als Futtermittelunternehmer registrieren lassen. Der Einsatz von Futtermitteln beim Tierhalter von lebensmittelliefernden Tieren obliegt der Überwachung durch die Fachstelle Veterinärangelegenheiten. Durch die Futtermittelüberwachung in den landwirtschaftlichen Betrieben wird die Einhaltung der futtermittelrechtlichen Vorschriften kontrolliert und geprüft. Es werden weiterhin regelmäßig Futtermittelproben entnommen. Diese entnommenen Proben werden von den Chemischen Veterinäruntersuchungsämtern untersucht.
Für folgende Anliegen und Aufgaben ist die Fachstelle Veterinärangelegenheiten zuständig:
- Registrierung von Landwirten als Futtermittelunternehmer
- Futtermittelkontrollen und die Entnahme von Futtermittelproben in registrierten landwirtschaftlichen Betrieben
Wichtigste Rechtsgrundlagen
- Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)
- Verordnung (EG) Nr. 183/2005 (Futtermittelhygieneverordnung), externes PDF
- Verordnung (EG) Nr. 999/2001 (Vorschriften zur Verhütung, Kontrolle und Tilgung bestimmter transmissibler spongiformer Enzephalopathien), externes PDF