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Aufgaben
Aufgabe der amtlichen Lebensmittelüberwachung ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren durch Lebensmittel, kosmetische Mittel, Bedarfsgegenstände und Erzeugnisse im Sinne des Tabakerzeugnisgesetzes (im Folgenden Tabakerzeugnisse) sowie vor Täuschung und Irreführung zu schützen.
In Münster gibt es ca. 4000 Betriebe, in denen Lebensmittel und oben genannte Produkte hergestellt, vertrieben oder gehandelt werden. Das sind Herstellungsbetriebe, Groß- und Einzelhandelgeschäfte sowie Gastronomiebetriebe und Großküchen. Desweiteren gehören auch Milcherzeuger und milchverarbeitende Betriebe dazu.
Belehrung für Beschäftigte im Lebensmittelgewerbe
Wenn Sie in einem solchen Betrieb tätig sein wollen und dabei mit leicht verderblichen Lebensmitteln in Kontakt kommen, müssen Sie nach § 43 Infektionsschutzgesetz vor Arbeitsbeginn an einer Belehrung teilnehmen. Zur Anmeldung und weiteren Informationen
Keime vermeiden
Kinder reagieren auf verdorbene Lebensmittel oftmals besonders anfällig. Aus diesem Grund müssen gerade im Kita- und Schulbereich gewisse Hygieneregeln beachtet werden. Auch sind nicht alle Lebensmittel für die Brotbox oder den Nachmittagssnack geeignet.
Auf der folgenden Seite sind Informationen zusammegestellt,
wie man Keime vermeidet.
Beratung gewerblicher Betriebe
Wir beraten Erzeuger, Hersteller, Händler, Gastronomiebetriebe sowie Kantinen, Großküchen und Verbraucher.
Wir kontrollieren nicht nur, sondern suchen gemeinsam mit den Betroffenen auch nach den Ursachen von Mängeln und Erkrankungen und nach der richtigen Methode, sie zu beseitigen. Auch in der Prävention ist die Information und Beratung von Gewerbetreibenden sowie von Verbrauchern ein wesentlicher Bestandteil unserer Arbeit.
Bei Neubau oder Umbau von Lebensmittelbetrieben stehen unsere Fachleute mit einer Beratung über Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften zur Verfügung. Auch bei Fragen zu dem sinnvollen Aufbau eines Eigenkontrollsystems können wir Ihnen weiterhelfen. Ob es um die Anwendung neuer Analyseverfahren, um die Hygiene in Einrichtungen mit Gemeinschaftsverpflegung für empfindliche Personen (Altenheim-, Krankenhaus- oder Schulküche), oder um Aus- und Fortbildungsinhalte im Einzelhandel geht, wir stehen Ihnen mit fachlichem Rat zur Seite.
Betriebskontrollen
All diese Betriebe werden aufgrund einer vorgegebenen Risikobewertung nach den Richtlinien des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches kontrolliert. Die Kontrolle der Betriebe erfolgt in aller Regel unangekündigt und in unregelmäßigen Abständen. Wie häufig die einzelnen Betriebe kontrolliert werden, richtet sich sowohl nach der Sensibilität der jeweiligen Lebensmittel als auch nach den Ergebnissen vorangegangener Überprüfungen.
Im Rahmen dieser Kontrollen überprüfen wir
- den hygienischen Zustand und die hygienische Arbeitsweise
- die Personalhygiene/Personalschulung
- die Einhaltung von baulichen und technischen Vorschriften
- den Erhaltungszustand von Räumen, Einrichtungsgegenständen und Arbeitsmitteln
- die Einhaltung des Eigenkontrollsystems der Betriebe
- die Kennzeichnung und Aufmachung der angebotenen Waren und Speisen
Probennahme
Wir nehmen pro Jahr rund 1.800 amtliche Proben von Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln, Bedarfsgegenständen und Tabakerzeugnissen und lassen sie bei Chemischen und Veterinäruntersuchungsämtern (CVUA) auf rechtliche Vorschriften (z. B. Zusammensetzung, Keimbelastung, korrekte Kennzeichnung) untersuchen. Die Anzahl der Proben ist gesetzlich vorgegeben und richtet sich nach der Anzahl der Einwohner. Danach müssen pro Jahr bei Lebensmitteln fünf Proben und bei kosmetischen Mitteln, Bedarfsgegenständen und Tabakerzeugnissen insgesamt 0,5 Proben pro 1.000 Einwohner genommen werden.
Liste akkreditierter Labore und zugelassener Gegenprobensachverständige
Sollten Sie weitergehende Beratung oder Untersuchungen eines Labors benötigen, können Sie über sogenannte zugelassene Gegenprobensachverständige ein akkreditiertes Labor kontaktieren. Eine Liste der zugelassenen Gegenprobensachverständigen bzw. der akkreditierten Labore im Bereich Lebensmittel, kosmetische Mittel, Bedarfsgegenstände und Tabakerzeugnisse finden Sie auf der Seite des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW.
In den Excel-Listen sind die Spalten A, C und E für Sie relevant. Über Spalte A können Sie mit Hilfe der Postleitzahlen filtern.
www.lanuv.nrw.de
Maßnahmen
Nicht alle, die mit Lebensmitteln arbeiten, halten sich an die gesetzlich vorgeschriebenen Spielregeln. Wenn Aufklärung und Mahnung nicht fruchten, müssen härtere Maßnahmen ergriffen werden. Bei Beanstandungen im Rahmen der Kontrollen oder der Probenuntersuchungen trifft die zuständige Behörde Maßnahmen, die notwendig sind, um die Einhaltung der Vorschriften und die Unbedenklichkeit der Produkte wieder herzustellen.
Um Mängel abzustellen steht der amtlichen Lebensmittelüberwachung ein Katalog von Möglichkeiten zur Verfügung - angefangen von gebührenpflichtigen Nachkontrollen, Verwarnungen und Bußgeldern oder Auflagen für den Betrieb bis hin zu Strafanzeigen, Beschlagnahmung und Rückruf der Ware, Warnung über die Medien oder gar der Schließung eines Betriebes.