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Herzlich willkommen ...
... bei der Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Auf den folgenden Seiten stellen wir unsere vielfältigen Leistungen und Angebote vor. Neben den allgemeinen Informationen, finden Sie auch Querverweise, Kontaktdaten, Merkblätter und Formulare.
Die Internetseiten des Bereiches Gesundheit erreichen Sie unter:
Aktuelles
Faulbrut-Sperrbezirk Münster-Ost
Amerikanische Faulbrut bei Bienen in Münster nachgewiesen
Am 2. April 2024 wurde der Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut der Bienen an einem Bienenstand im Stadtteil Mauritz amtlich bestätigt. Es wurde eine tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Amerikanische Faulbrut erlassen. Ein weiterer Verdachtsfall im bestehenden Sperrbezirk befindet sich derzeit in Abklärung. Alle Bienenstände in dem Sperrbezirk werden in nächster Zeit amtlich untersucht und beprobt. Wenn Sie Bienen halten, sind Sie verpflichtet diese bei der Tierseuchenkasse NRW anzumelden (TSK NRW). Sollten Sie Symptome bei Ihren Bienen feststellen, melden Sie sich bitte umgehend bei uns bzw. Ihrem zuständigen Veterinäramt.
Pressemitteilung
Haustiere aus der Ukraine
Für die Einreise mit Haustieren aus der Ukraine gibt es bestimmte Voraussetzungen, die in dem Hinweisblatt erklärt werden. Hinweise zur Einreise mit Haustieren aus der Ukraine (PDF, 122 KB)
Afrikanische Schweinepest
Die Afrikanische Schweinepest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, die nur für Haus- und Wildschweine gefährlich ist. Sie wird übertragen durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren (Sekrete, Blut, Sperma), die Aufnahme von Speiseabfällen oder Schweinefleischerzeugnissen bzw. -zubereitungen sowie andere indirekte Übertragungswege (Fahrzeuge, kontaminierte Ausrüstungsgegenstände einschl. Jagdausrüstung, landwirtschaftlich genutzte Geräte und Maschinen, Kleidung). Der Kontakt mit Blut ist der effizienteste Übertragungsweg.
Von dem derzeit in Europa bestehenden Seuchenzug sind alle baltischen Staaten, Polen, Tschechien und Rumänien betroffen. Während die Seuche im Baltikum bei Wild- und Hausschweinen verbreitet ist, sind in Westeuropa bisher weitestgehend Wildschweine betroffen. Im September 2018 trat die ASP erstmals auch in Belgien, unweit der deutschen Grenze bei Wildschweinen auf.
Um eine Ausbreitung der Tierseuche auf deutsches Gebiet zu verhindern, appelliert das NRW-Umweltministerium an Fernfahrer sowie Urlauberinnen und Urlauber, nach Möglichkeit keine Wurst- und Fleischwaren aus den oben genannten Regionen mitzubringen und Lebensmittelreste grundsätzlich nur in den dafür vorgesehenen Abfallbehältern zu entsorgen. Ferner wird gebeten, von Jagdreisen in betroffene Länder abzusehen. Dies gilt insbesondere, da der Erreger in Blut und nicht erhitzten Lebensmitteln über Monate aktiv bleibt.
Wenngleich die Afrikanische Schweinepest für den Menschen ungefährlich ist, weisen infizierte Schweine eine sehr hohe Sterblichkeit auf. Bei einem Ausbruch der Seuche in Deutschland unterliegen nicht nur die betroffenen Gebiete starker Regulierung durch Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen, sondern es kommt zu Handelsrestriktionen, die das gesamte Bundesgebiet betreffen. Derzeit existiert kein wirksamer Impfstoff gegen die afrikanische Schweinepest.
- Afrikanische Schweinepest Informationen auf der Seite des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz
- Weitere Infos zur Afrikanischen Schweinepest Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheitinstitut
Neue Kontaktdaten für die Übermittlung von Tierhalter-Versicherungen (TAM-Datenbank)
Aus aktuellem Anlass hat mit sofortiger Wirkung die vom LANUV beauftragte AFC Public Services GmbH drei neue Fax-Nummern und eine neue E-Mail-Adresse zur Entgegennahme der schriftlichen Tierhalter-Mitteilungen (Tierhalter-Versicherung) für Nordrhein-Westfalen veröffentlicht:
Fax 1: 02 28/9 72 75-100
Fax 2: 02 28/9 72 75-101
Fax 3: 02 28/9 72 75-102
E-Mail: regionalstelle@afc.net
Die aktuellen Formulare sind beim Landesamt abrufbar:
www.lanuv.nrw.de/verbraucher/tiergesundheit/...
Meldepflichten von Tierhaltern
Zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen sind bestimmte Tierhaltungen dem Veterinäramt anzuzeigen.
Die Meldung beim Gesundheits- und Veterinäramt ersetzt nicht die Meldung bei der Tierseuchenkasse.
Mehr zur Tierseuchenbekämpfung ...
Enten füttern
...macht vielen Kindern und Erwachsenen Spaß. Und die nach Brot bettelnden Tiere zeigen (scheinbar), dass es nötig ist, sie zu füttern. Allerdings liegt hier ein menschlicher Trugschluss vor: die Tiere erkennen schnell, dass es einfacher ist, sich das Futter von den Menschen zu holen, als sich mühsam an anderen Orten auf die Suche zu machen. Die amtlichen Tierärzte der Stadt Münster und viele Tierschützer raten davon ab, Enten und Schwäne zu füttern.
In Münster ist das Füttern nach der Straßen- und Anlagenordnung sogar verboten.
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