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Verbraucherbeschwerde
Um die Gesundheit der Verbraucher zu schützen und sie vor Täuschungen zu bewahren, hat der Gesetzgeber die Überwachung des Umgangs mit Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln, Bedarfsgegenständen und Tabakerzeugnissen vorgeschrieben.
- Sie haben ein Lebensmittel, das verdorben ist, ekelerregend beeinflusst wurde oder durch dessen Genuss jemand erkrankt ist?
- Sie beanstanden den Umgang mit einem Lebensmittel oder seine Behandlung oder Bearbeitung unter unhygienischen Bedingungen?
- Sind Ihnen bei kosmetischen Mitteln, Bedarfsgegenständen (Spielzeug, Geschirr, Schmuck etc.) oder Tabakerzeugnissen Abweichungen in Kennzeichnung, Aussehen, Geruch oder in ihrer Brauchbarkeit aufgefallen?
- Sie finden mit Ihrer Reklamation kein Gehör bei Ihrem Händler, der die Ware in Verkehr bringt?
Dann sollten Sie uns dies mitteilen!
Für die Aufnahme und die Bearbeitung einer Verbraucherbeschwerde benötigen wir einige Angaben von Ihnen. Füllen Sie bitte daher das folgende Formular aus (Pflichtfelder beachten).
Wenn ein zweifelhaftes Produkt (oder Reste davon - mindestens 100 Gramm) noch vorhanden ist, können Sie es bei uns zur weiteren Untersuchung abgeben.
Wichtig:
- Bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch den Verzehr von Lebensmitteln oder der Verwendung von kosmetischen Mitteln bitte unverzüglich einen Arzt aufsuchen.
- Bei Verdacht auf eine kriminelle Handlung ist die Polizei zu benachrichtigen.
- Jede Verbraucherbeschwerde wird unverzüglich von uns bearbeitet. Wir ergreifen die erforderlichen Maßnahmen wie Ursachenfindung, Abstellung und/oder Ahndung von Verstößen.