Seiteninhalt
Tierarzneimittelüberwachung
Die Überprüfung der Anwendung von Tierarzneimitteln im Bereich der Nutztierhaltung von lebensmittelliefernden Tieren dient vornehmlich dem Verbraucherschutz. Zwar ist der Einsatz von Arzneimitteln zur Gesunderhaltung der Tierbestände oder aus Tierschutzgründen erforderlich, aber Rückstände in Lebensmitteln tierischer Herkunft können zu einem Gesundheitsrisiko für den Verbraucher werden. Um Missbrauch vorzubeugen und aufzuspüren, prüfen wir die Einhaltung der arzneimittelrechtlichen Vorschriften.
Wir überprüfen Hausapotheken bei
- Tierheilpraktikern
- Landwirten
Nachweis- und Meldepflichten
Für alle Beteiligten gelten inzwischen umfangreiche Nachweispflichten über Erwerb, Abgabe und Anwendung. So müssen beispielsweise Tierhalter jede Anwendung eines apothekenpflichtigen Arzneimittels (z.B. Antibiotika) bei Tieren, die der Lebensmittelgewinnung dienen, in einem Bestandsbuch dokumentieren.
Seit dem 1. Juli 2014 sind Halter von Rindern, Schweinen, Hühnern und Puten zu Mastzwecken nach dem Arzneimittelgesetz (AMG) darüber hinaus verpflichtet, in der „Zentralen Datenbank im Rahmen des Herkunftssicherungs- und Informationssystems für Tiere“ (HI-Tierdatenbank) Angaben zu den von ihnen gehaltenen Tieren zu machen.
Weitere Informationen dazu im Infoblatt
Meldepflichten nach dem Arzneimittelgesetz (AMG)
(PDF, 177 KB)
Einhaltung von Wartezeiten
Es wird insbesondere die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Wartezeiten zwischen der Anwendung eines Arzneimittels und der Verwertung des Tieres oder seiner Erzeugnisse als Lebensmittel überprüft.
Untersucht werden die lebenden Tiere, Tierkörper und Organe nach der Schlachtung und auch die Produkte bei Verdacht und stichprobenweise nach einem nationalen Rückstandskontrollplan.