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Wohngeld
Der Wohngeldantrag
Den Antrag auf Wohngeld stellen Sie beim Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung, Bahnhofstraße 8-10, 48143 Münster. Erfüllen Sie die Bedingungen, wird das Wohngeld für zwölf Monate bewilligt, und zwar ab dem 1. des Monats, in dem Sie den Antrag gestellt haben. Danach ist ein neuer Antrag erforderlich.
Wenn Sie eine telefonische Beratung wünschen, wenden Sie sich bitte an Ihre/n Ansprechpartner/in.
Onlineantrag
Wohngeld kann auch online beantragt werden:
- Online-Antrag Wohngeld des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen
Antrag zum Ausfüllen und Ausdrucken
Den Antrag auf Mietzuschuss gibt es auch als PDF-Dokument, das ausgedruckt und per Hand ausgefüllt werden kann:
- Hinweisblatt zum Wohngeldantrag (PDF, 129 KB)
- Antrag auf Mietzuschuss (PDF, 264 KB)
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Antrag auf Lastenzuschuss
(PDF, 217 KB)
Die aufgeführten Anlagen zum Antrag auf Wohngeld können digital ausgefüllt werden. Sollten diese nachfolgenden Lebenssituationen für Sie zutreffen, müssen die ausgefüllten Anlagen dem Antrag beigefügt werden.
- Anlage Zusatzeinkünfte (PDF, 72.5 KB)
- Verdienstbescheinigung (PDF, 134 KB)
- Angaben des Vermieters zum Wohnraum (PDF, 301 KB)
Vordrucke in Papierform und Annahme der Anträge
Die ausgefüllten und unterschriebenen Anträge können Sie bei allen hier genannten Einrichtungen abgeben oder per Post an das Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung schicken.
Vordrucke erhalten Sie ebenfalls beim Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung, Bahnhofstraße 8-10, 48155 Münster, sowie an folgenden Stellen:
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Bezirksverwaltung in Hiltrup
Patronatsstraße 20 -
Bezirksverwaltung Nord in Kinderhaus
Idenbrockplatz 8 -
Bezirksverwaltung Südost in Wolbeck
Münsterstraße 7 -
Bezirksverwaltung West in Roxel
Pantaleonplatz 7 -
Bezirksverwaltung Ost in Handorf
Vennemannstraße 5