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Wohnraumförderung
Förderung von Eigentumsmaßnahmen
Wichtige Information
Unter Berücksichtigung der hohen Anzahl bereits vorliegender Förderanträge ist zurzeit nicht absehbar, ob neu eingehende Förderanträge für Eigentumsmaßnahmen in 2024 bewilligt werden können. Neu eingehende Anträge werden geprüft, aber die abschließende Bearbeitung und Entscheidung muss voraussichtlich zurückgestellt werden.
1. Landesförderung
Was wird gefördert?
Die Förderung betrifft den Bau oder Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum.
Wer wird gefördert?
Haushalte, die entweder die Einkommensgruppe unterschreiten (Einkommensgruppe A) oder um bis zu 40 % überschreiten (Einkommensgruppe B).
Wie wird gefördert?
Mit einem zinsgünstigen Baudarlehen.
Die Höhe des Darlehens richtet sich unter anderem nach der Anzahl der Kinder Und/oder der erwachsenen Person mit einer Schwerbehinderung.
Außerdem können Zusatzdarlehen beantragt werden, wenn das Objekt zum Beispiel barrierefrei ist oder den BEG Effizienzhaus 40 Standard erreicht.
Einzelheiten hierzu finden Sie in der Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen 2024.
Antragsformulare der NRW.Bank
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite der NRW.Bank.
- Antrag Eigentumsförderung
- Selbstauskunft Eigentumsmaßnahmen
- Einkommenserklärung zum Antrag "Förderung selbst genutztes Wohneigentum"
- Anlage zur Einkommenserklärung
- Hinweise zur Einkommenserklärung
- Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung (WohnWeb)
-
Hinweise zum Datenschutz
(PDF, 15.2 KB)
- Selbsthilfeerklärung Eigentumsmaßnahmen
2. Zinsbescheinigungen und Weitergewährung von Aufwendungsdarlehen
In regelmäßigen Abständen müssen die Einkommensverhältnisse der Haushalte überprüft werden, die eine Eigentumsförderung aus Landesmitteln erhalten haben. Nach entsprechender Aufforderung durch die NRW Bank sind hierzu beim Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung jeweils die dann aktuellen Einkommensunterlagen des Haushaltes einzureichen.
Unterlagen
Folgende Unterlagen werden für alle zum Haushalt gehörenden Personen benötigt:
- Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung über das Ergebnis der Einkommensermittlung
- für jede Person Ihres Haushalts mit Einkommen oder Rentenbezügen eine einzelne Einkommenserklärung
- Kopie der letzten 12 Gehaltsabrechnungen bzw. des aktuellen Rentenbescheides
- Schul-, Ausbildungs- oder Studienbescheinigung für Kinder ab dem 16. Lebensjahr
- Nachweise über zu leistende und/oder empfangene Unterhaltszahlungen
- aktueller Sozialhilfebescheid, sofern Sie Empfänger von Sozialleistungen (z. B. Grundsicherung) sind
- Steuerbescheid des letzten Kalenderjahres
- Nachweise über private Krankenversicherung, private Altersvorsorge (z. B. bei Beamten/Beamtinnen, Freie Heilfürsorge)
- den von Ihnen unterschriebenen Zinssenkungsantrag (Schreiben der NRW.Bank) und auch den Steuerbescheid 2020 (sofern vorhanden) bei.
Kosten
- bei Überschreitung der Einkommensgrenze 44,00 Euro
- bei Unterschreitung der Einkommensgrenze 22,00 Euro
Weitere Informationen
Weitere Informationen zum Zinssenkungsantrag erhalten Sie auch bei der NRW.BANK.
- Formular bei der NRW.BANK: Einkommenserklärung zum Förderantrag selbst genutztes Wohneigentum (externes PDF, nicht barrierefrei)
- Hinweise zur Einkommenserklärung (PDF der NRW.Bank, nicht barrierefrei)