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Wohnraumförderung
Förderung von Mietwohnungen
Ziel der sozialen Mietwohnraumförderung ist es, für Haushalte, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.
Hierzu werden aus Landesmitteln einerseits Mietwohnungen für Haushalte mit Wohnberechtigungsschein (WBS), andererseits Wohnraum für Flüchtlinge, die keinen WBS besitzen, gefördert.
Was wird gefördert?
Die Neuschaffung von Mietwohnraum durch Neubau oder durch Umbau mit wesentlichem Bauaufwand (mindestens 750 EUR je qm).
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Wohnungsunternehmen und private Investoren, die selbst den neuen Mietwohnraum schaffen (Bauherren).
Wie wird gefördert?
Mit einem Förderdarlehen, das wie folgt zu verzinsen ist:
- Fünf Jahre ab Leistungsbeginn mit Null Prozent,
- Fünf Jahre nach Leistungsbeginn bis zum Ablauf der Zweckbindung mit 0,5 Prozent und
- nach Ablauf der Zweckbindung mit marktüblicher Verzinsung.