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Wohnraumförderung
Förderung von Maßnahmen im Bestand
Hierunter fallen folgende Förderprogramme der Stadt Münster:
Klimafreundliche Wohngebäude der Stadt Münster
Die Stadt Münster fördert vielfältige Maßnahmen zur energetischen Optimierung von Wohngebäuden im Stadtgebiet. Durch den verbesserten Wärmeschutz der Gebäude soll Heizenergie eingespart und auf diese Weise ein Beitrag zur Reduzierung der CO2-Emissionen in Münster geleistet werden.
Seit 1997 investiert die Stadt Münster in die energetische Gebäudesanierung und hat für die Bürgerinnen und Bürger einen Fördertopf bereitgestellt.
Nicht nur die Verringerung des Energieverbrauches und die damit verbundene CO2-Reduzierung sind die positiven Effekte des Programmes. Auch die heimische Wirtschaft wird durch die vermehrte Bautätigkeit nachhaltig unterstützt.
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Förderung des Passiven Schallschutzes
Das Förderprogramm zum passiven Schallschutz sieht die Förderung von passiven Schallschutzmaßnahmen (Schallschutzfenster, Rolladenkasten und Lüfter) für Wohngebäude an bestimmten, besonders lärmbelasteten Straßenabschnitten vor. Die erste Fassung des Förderprogramms wurde auf Grundlage des Lärmaktionsplans der 2. Stufe (V/0687/2017) auf den Weg gebracht. Danach stehen passive Schallschutzmaßnahmen nachrangig zu den Bemühungen eines aktiven Lärmschutzes an der Quelle und kommen insbesondere in den Maßnahmenbereichen zum Einsatz, wo sonst keine Möglichkeiten einer Reduzierung der Lärmemissionen gesehen werden.
Die Fortschreibung des Förderprogramms zum passiven Schallschutz erfolgt auf Basis des beschlossenen Lärmaktionsplans der 3. Runde für die Stadt Münster (V/0077/2021).
Förderantrag
Mit der Ausweisfunktion Ihres neuen Personalausweises (eID-Funktion) kann der Antrag digital und ohne Unterschrift gestellt werden. Alternativ können Sie das ausgefüllte Antragsformular ausdrucken und in Papierform mit Unterschrift im Orginal einreichen.
Alle weiteren Informationen zum Schallschutzfensterprogramm, beispielsweise den Fördervoraussetzungen und der Höhe der Förderung, entnehmen Sie bitte der Förderrichtline.
- Förderrichtlinie: "Richtlinie zur Förderung des Passiven Schallschutz in Maßnahmenbereichen des Lärmaktionplans für Münster" (PDF, 139 KB)
Modernisierungsförderung von Mietwohnraum und selbst genutztem Wohneigentum aus Landesmitteln
Förderfähig sind die Bau- und Baunebenkosten von Modernisierungsmaßnahmen in und an bestehenden Wohngebäuden und auf den zugehörigen Grundstücken, durch die
- der Gebrauchswert des Wohnraums oder des Wohngebäudes nachhaltig erhöht wird (beispielsweise durch Verbesserung der Barrierefreiheit, Verbesserung des Einbruchschutzes und des Sicherheitsempfindens, Ausstattung mit zeitgemäßer digitaler Infrastruktur, Leerrohrverkabelung für Elektromobilität, nachhaltige Verringerung des Wasserverbrauchs),
- Endenergie und/oder nicht erneuerbare Primärenergie nachhaltig eingespart werden oder durch die das Klima nachhaltig geschützt wird,
- Klimaanpassungsmaßnahmen erfolgen,
- das Wohnumfeld im Falle von Mietwohnraum aufgewertet wird und
- Wohnraum durch Um- und Ausbau neu geschaffen wird.
Antragsformulare Modernisierung Eigentum der NRW.Bank
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite der NRW.Bank.
- Antrag Modernisierung
- Einkommenserklärung zum Antrag "Förderung selbst genutztes Wohneigentum"
- Anlage zur Einkommenserklärung
- Hinweise zur Einkommenserklärung
-
Selbstauskunft Eigentumsmaßnahmen
- Selbsthilfeerklärung Eigentumsmaßnahmen
-
Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung (WohnWeb)
-
Hinweise zum Datenschutz
(PDF, 15.2 KB)
- Kostennachweis RL Mod
Antragsformulare Modernisierung Mietwohnungsbau der NRW.Bank
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite der NRW.Bank.