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Wohnraumförderung
Wohnheime für Menschen mit Behinderung
Was wird gefördert?
Die Neuschaffung von Wohnräumen für Menschen mit Behinderungen, die das Angebot an Betreuungsleistungen und umfassender Gesamtversorgung in Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot nutzen, durch
1. Neubau, Änderung, Nutzungsänderung und Erweiterung von Gebäuden (§ 8 Absatz 4 Nummer 1 und 3 WFNG NRW) oder
2. Modernisierung von bestehenden Einrichtungen (§ 8 Absatz 5 WFNG NRW).
Wer wird gefördert?
Kommunale Träger, Träger die einem Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege angeschlossen sind, Wohnungsunternehmen und private Investoren.
Wie wird gefördert?
Mit zinsgünstigen Baudarlehen pro Quadratmeter förderfähiger Wohnfläche..
Besonderes Verfahren
Die Vorplanung ist vor förmlicher Antragstellung beim Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung mit dem für das Wohnungswesen zuständigen Ministerium abzustimmen. Zur Abstimmung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
1. ein Lageplan,
2. vermaßte Baupläne im Maßstab 1:100,
3. ein Nutzungskonzept der Trägerin oder des Trägers der Einrichtung, das den Zielsetzungen dieser Bestimmungen entspricht und mit dem Träger der Eingliederungshilfe abgestimmt ist,
4. eine Bestätigung der Trägerin oder des Trägers der Einrichtung, dass die geplanten Einrichtungen nicht als stationäre Pflegeeinrichtung im Sinne des SGB XI betrieben werden,
5. eine Bestätigung des Trägers der Eingliederungshilfe, dass für die zur Förderung vorgesehenen Individualbereiche und gegebenenfalls für weitere Gemeinschaftsräume ein Bedarf besteht und der vorgesehene Standort geeignet ist und
6. eine Bestätigung der für die Durchführung des WTG zuständigen Behörde, dass die Planung die baulichen Anforderungen an Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot gemäß WTG und WTG DVO erfüllt.
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Förderung von Wohnraum für Menschen mit Behinderungen | MHKBD.NRW
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Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen 2024
- Informationen der NRW.BANK zur Wohnheimförderung - Wohnraum für Menschen mit Behinderungen
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Förderung von Wohnraum für Menschen mit Behinderungen
Informationen des LWL